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Angaben: Kerze aus Soya-Öl im Glas Feststellungen: klares, farbloses, viereckiges Glasgefäß (Breite: ca. 5 cm, Höhe: ca. 6 cm), in das hellgrünes, blumig duftendes Wachs zusammen mit einem Docht (Durchmesser: ca. 2 mm) eingegossen ist. Befund: Zuammengesetzte Ware, bei der die Kerze (andere als glatt und nicht parfümiert) im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Doppelkekse mit Bananencreme Eine Produktspezifikation und eine Original-Warenprobe wurden vorgelegt. Original-Schlauchfolie mit 10 einzeln verpackten Keksrollen (Nenninhalt gesamt: 850 g); Aufdruck: ..."Kremali - Muzlu Kremali Bisküvi"; Beschriftung vorherrschend türkisch, daneben in anderen Sprachen, auch Deutsch: "Biskuit mit Banane und Creme". Zutatenliste: "Weizenmehl, Creme 25 % (Zucker, Pflanzenöl, Maisstärke, Magermilchpulver,....naturidentisches Bananenaroma, Fruchtpulver,...), Pflanzenöl, Zucker, Fruktosesirup, Glukosesirup, ...., Magermilchpulver....)" Inhalt: braune Doppelmürbekekse von ca. 4 cm Durchmesser, gefüllt mit gelber Creme; oberer Keks mit Floral- musterprägung Wassergehalt (Keksanteil): weniger als 12 GHT Fett (Keksanteil): unter 35 GHT Stärke/Glucose*: 25 bis weniger als 50 GHT, Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT, Milchfett*: weniger als 1,5 GHT, Milchprotein*: weniger als 2,5 GHT ; * gemäß Antragsangaben Backware, auch kakaohaltig, gesüßte Kekse, weder mit Schokolade noch mit kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt, mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 8 GHT, Doppelkekse mit Füllung
Gewebe (lt. Antrag: "Möbelbezugsstoff Chic") - als Meterware, - mit einer Breite von 140 cm (lt. Antrag), - aus verschiedenen nicht hochfesten, gezwirnten und ungezwirnten Garnen (Filamentgarne, Metallgarne, Gimpen); das Gewebe weist u. a. keine samtartige Oberfläche auf (daher kein Chenillegewebe der Position 5801), - mit einem Anteil an (lt. Untersuchung mechanischer Trennung) synthetischen Filamenten (Polyester) von 36,2 GHT, synthetischen Spinnfasern von 22 GHT (davon 14 GHT Polyacryl- Spinnfasern und 8 GHT Polyester-Spinnfasern), Baumwolle von ca. 8 GHT und 33,8 GHT Metallgarnen, - buntgewebt (verschiedenfarbige und melierte Garne).
Audio-Video-Funkübertragungssystem - aus 4-Kanal-Funkempfangseinheit für Audio-/Videosignale, einer Infrarot-Empfangseinheit sowie einer Sendeeinheit für Fernbedienungssignale, in einem gemeinsamen Gehäuse mit zwei Antennen, Anschlussbuchsen, Bedienelementen und über Kabel angeschlossenem Netzteil sowie einer 4-Kanal-Funksendeeinheit für Audio-/Videosignale und einer Empfangseinheit für Fernbedienungssignale in einem gemeinsamen Gehäuse mit zwei Antennen, Anschlussbuchsen, Bedienelementen und über Kabel angeschlossenem Netzteil, - zum Empfangen, Konvertieren und Senden für die Funkübertragung von Audio-/Videosignalen und Fernbedienungssignalen im Bereich von 2,4 GHz innerhalb einer Reichweite von bis zu 100 m, - zusammen mit Beipack (Infrarot-Sendemodul, Fernbedienung, 3-fach Cinch-Kabel, Steckeradapter, CD-ROM und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Die Sende-/Empfangsgeräte bestimmen den Charakter des Ganzen. "Anderes Sende- und Empfangsgerät für Töne, Bilder oder andere Daten, keine Basisstation, Gerät zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Tönen, Bildern oder anderen Daten - Audio-Video-Funkübertragungssystem (Sende-/Empfangsgeräte in funktioneller Einheit mit Netzteilen, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Lasche, Schultertasche klein, siehe beigefügtes Foto, - dient als Überschlagklappe für eine sog. Schultertasche, - in den Abmessungen: 25,5 cm x 18 cm, - aus zwei an den Rändern zusammengenähten Geweben aus Spinnstoffen; bei den miteinander vernähten Geweben handelt es sich jeweils um zweilagige, durch Kleben miteinander verbundene Flächenerzeugnisse mit einer Außen- und Innenlage aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen; am Rand einer Seite mit einem ca. 3 cm breiten Streifen aus einfarbigen Geweben der Position 5903 (das Gewebe ist auf der Innenseite mit einer Zellkunststofffolie überzogen, das Gewebe bildet jedoch die Außenseite, ist dicht gewebt und dient daher nicht nur der Verstärkung (somit keine Meterware des Kapitels 39)), - durch Zusammennähen konfektioniert, - am Rand einer Seite mit drei Oberteilen eines Druckknopfverschlusses aus unedlem Metall, - nicht handgearbeitet, - die Ware weist nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer fertigen Tasche auf und ist daher als Teil und somit als eigenständige Ware einzureihen, - keine Ware des Kapitels 42 (insbesondere nicht der Position 4202), da Teile von Waren der Position 4202 nicht vom Kapitel 42 erfasst werden.