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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEF/3820/09-13406001190

Angaben: Weihnachtlicher Kerzentopf in Geschenktüte, gold, Wachs, Porzellan. Feststellungen: Mit weihnachtlichem Motiv bedrucktes Gefäß (Durchmesser: ca. 6 cm, Höhe: ca. 6 cm) in das gelbes Wachs zusammen mit einem Docht (Durchmesser: ca. 2 mm) eingegossen ist. Der Kerzentopf ist in einer mit weihnachtlichen Motiven bedruckten Papiertüte verpackt. Aufgrund der glatten Innenwandungen des Gefäßes ist die Kerzenoberfläche als glatt anzusehen. Die Geschenktüte wird als Umschließung angesehen. Befund: Zuammengesetzte Ware, bei der die Kerze (glatt, nicht parfümiert) im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.

DEM/3820/08-18543709099

Frequenzwandler für Satelliten-Sendeanlagen - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem mit Kühlrippen versehenen Gehäuse (Abmessungen: 196 x 120 x 53 mm) mit einer koaxialen und einer Hohlleiterschnittstelle - zur Umwandlung der über ein VSAT-Modem (nicht Gegenstand der VZTA) empfangenen Zwischenfrequenzsignale (L-Band Frequenzbereich 950 - 1450 MHz) in hochfrequente Sa- tellitensignalen (Ku-Band Frequenzbereich 14,0 - 14,5 GHz), - mit einer Versorgungsspannung von 13 - 28 Volt und einer Sendeleistung von 3 Watt. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbe- griffen - Frequenzwandler"

DEF/3820/08-16110309900

Strickjacke für Frauen, sog. Jacke, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - Rückenteil, Ärmel und Teile des Kragens aus 2,2 mm dicken, einfarbigen, gerippten Ge- wirken aus laut Antrag 50 % Acrylic (synthetische Chemiefasern) und 50 % Baumwolle; Vorderteile und restlicher Kragen aus 1,1 mm dicken, einfarbigen Rippensamtgeweben (Cord) aus laut Antrag 99 % Baumwolle und 1 % Spandex (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 60 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand abgepasst gewirkt bzw. gesäumt, - nur im Bereich der Gewebe dünn gefüttert, nicht in Bahnen gearbeitet, weist aufgrund der Materialbeschaffenheit (überwiegend gerippte Gewirke) keine Formfestigkeit auf, u.a. auch deshalb keine Jacke der Position 6104, - nach dem Wert und dem Umfang sind die Gewirke charakterbestimmend, - wird u.a. aufgrund des körpernahen Schnitts nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102; kennzeichnet sich nach Art der Gewirke und der Beschaffenheit als Strickjacke.

DEM/3820/07-18528599030

LCD-Videobrille - auf dem Kopf zu tragendes Gerät aus zwei 0,24 Zoll LCD-Anzeigen (Bildschirmdiagonale 6 mm, Bildformat 4:3) für mehrfarbiges Bild (je 960 x 240 Pixel) mit Signalelektronik und Ohrhörern in einem brillenähnlichen Tragegestell, mit Anschlusskabel mit Composite Video- und Audio-Cinchsteckern, für eine feste Eingangsgleichstromspannung von 3,3 Volt, - zur Darstellung von Composite-Videosignalen nach Anschluss an einen DVD-Player oder ein Videospielgerät. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art, für mehrfarbiges Bild, kein Sucher, nicht zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 geeignet, mit einer Bildschirmdiagonale von weniger als 48,5 cm sowie einem Bildschirmformat von 4:3"

DEF/3820/07-163079099

Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Lasche, Schultertasche klein gold, siehe beigefügtes Foto, - dient als Überschlagklappe für eine sog. Schultertasche, - in den Abmessungen: 25,5 cm x 18 cm, - aus zwei an den Rändern zusammengenähten Geweben aus Spinnstoffen; bei den miteinander vernähten Geweben handelt es sich jeweils um zweilagige, durch Kleben miteinander verbundene Flächenerzeugnisse mit einer Außen- und Innenlage aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen; am Rand einer Seite mit einem ca. 3 cm breiten Streifen aus einfarbigen Geweben der Position 5903 (das Gewebe ist auf der Innenseite mit einer Zellkunststofffolie überzogen, das Gewebe bildet jedoch die Außenseite, ist dicht gewebt und dient daher nicht nur der Verstärkung (somit keine Meterware des Kapitels 39)), - durch Zusammennähen konfektioniert, - am Rand einer Seite mit einem aufgenähten Flauschband aus Geweben (Gegenstück von einem Klettverschluss), - nicht handgearbeitet, - die Ware weist nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer fertigen Tasche auf und ist daher als Teil und somit als eigenständige Ware einzureihen, - keine Ware des Kapitels 42 (insbesondere nicht der Position 4202), da Teile von Waren der Position 4202 nicht vom Kapitel 42 erfasst werden.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI