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Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: "Schuhe für Sportzwecke"), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größtenTeil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind im Seitenbereich Verstärkungsteile aus Leder und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss
Infrarotsendegerät - aus einer mit Infrarotsender und anderen Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 76,2 x 114,3 x 25,4 mm) mit Anschlusskabel für PC, mit über Kabel angeschlossenem Netzteil, - zum Aussenden von Datensignalen mittels Infrarotstrahlung zur Steuerung und Synchronisierung einer LCD-Hochgeschwindigkeits-Verschlussbrille, um in Verbindung mit einem externen Monitor räumliches Sehen zu ermöglichen (beide nicht Gegenstand dieser vZTA). "Anderes Sendegerät für Töne, Bilder oder andere Daten, nicht von den Unterpositionen 8517 1100 bis 8517 6939 erfasst - Infrarotsender in funktioneller Einheit mit Netzteil"
Hausschuhe für Kinder, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus (lt. Antrag) Spinnstoff, - mit einer Innensohle aus Spinnstoff, - auf das Oberteil ist ein Logo aus Kunststoff als Verzierung aufgeklebt, - mit einem Klettverschluss, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung als Hausschuhe
Decke, sog. Krabbeldecke für Kleinkinder, siehe Foto, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 120 cm x 80 cm, - aus 2,4 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, somit konfektioniert, - nach dem Zuschneiden mit einer großformatigen Stickerei verziert, die der Waschanleitung auf einem Textiletikett nachempfunden ist, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - nicht gepolstert (somit keine Bettausstattung der Position 9404), - kennzeichnet sich nach Ausstattung und Verwendungszweck als Decke, somit keine Ware der Position 6111.
Sushi Sortiment. Ein Warenmuster und genaue Angaben zur Zusammensetzung lagen vor. Untersuchungsergebnis: Warenzusammenstellung aus fünf Sorten tiefgefrorener Sushi-Stücke, mariniertem Ingwer, Sojasauce und Wasabi Meerettich, zusammen verpackt in einer schwarzen Wanne aus Kunststoff, einem Kunststoffbeutel und einem Faltkarton. 1.) 1 Stück Nigiri Sushi mit Lachsforelle (gegarter, quaderförmig gepreßter Reis mit einer Auflage aus geräucherter Lachsforelle; 30 g; Pos. 1604), 2.) 2 Stück Nigiri Sushi mit Shrimps (gegarter, quaderförmig gepreßter Reis mit einer Auflage aus einer geschälten, gekochten und in Längsrichtung aufgeschnittenen Garnele; 2 x 28 g; Pos. 1904 9010 000), 3.) 2 Stück Maki Sushi mit Shrimps (Gefüllte Reisrollen mit Shrimps und Seetang; 2 x 13 g; Pos. 1904 9010 000), 4.) 2 Stück Maki Sushi mit Thunfisch (Gefüllte Reisrollen mit Thunfisch und Seetang; 2 x 13 g; Pos. 1904 9010 000), 5.) 2 Stück Maki Sushi mit Oktopus (Gefüllte Reisrollen mit Oktopus; 2 x 13 g; Pos. 1904 9010 000), 6.) jeweils 1 Beutel mit mariniertem Ingwer (5 g), Sojasauce (7 g) und Wasabi (2,5 g). Der präparativ ermittelte Anteil an Fischerzeugnissen bzw. Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren beträgt für die Erzeugnisse 2.), 3.), 4.), 5.) und 6.) 20 GHT oder weniger. Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern, kein Mehl, Grütze und Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, keine der UPos 1904 1010 - 1904 3000, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.