Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "3902901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

390290100080A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35|GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel6%
DEBTI4771/20-13302901000

Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für die Tabakindustrie Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um eine Lösung von Menthol in Propylenglycol. Die Ware soll in der Zigarettenindustrie zum Aromatisieren von Tabak eingesetzt werden. Die Ware ist als alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI56462/19-13302901000

Alkoholische Lösung von Riechstoffen; Aroma für Tabakerzeugnisse Bei der Ware handelt es sich nach den gemachten Angaben um eine Lösung von Menthol in Monopropylenglycol. Das Lösungsmittel wird als Alkohol im Sinne des Unterpositionswortlauts angesehen. Eine Verwendung als Aromarohstoff oder Aromastoff in Tabakerzeugnissen ist vorgesehen. Die Ware ist als alkoholische Lösung von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen

DEBTI25603/19-13302901000

Mischung von Riechstoffen, alkoholhaltig Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um ein alkoholhaltiges Gemisch aus verschiedenen Riechstoffen, das zur Geruchsneutralisation bei der Brillenglasherstellung eingesetzt werden soll. Die Flüssigkeit ist farblos bis hellgelb und liegt nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf vor. Die Ware ist alkoholische Lösung von Riechstoffen, andere als von der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art, in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI14060/26-13925901000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Wandbeschläge in Form von sogenannten "Silikontieren Koala und Braunbär" aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) in zwei Ausführungen. Die etwa 10 x 12,5 x 0,4 cm großen Erzeugnisse stellen einen stilisierten Koala oder Bären dar und sind im Bereich der Arme mit eingebetteten Metallstreifen versehen, um diese nach vorn zu biegen und so Haken zu bilden, um beispielsweise eine Zahnbürste, Waschlappen oder dergleichen zu halten. Auf der Rückseite sind die Waren großflächig mit einem Selbstklebepad versehen, um diese dauerhaft an Wänden zu befestigen. Die "Silikontiere" sind einzeln mit einem farbigen Einleger in einem Polybeutel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI11393/26-13925901000

Nach den Antragsangaben, dem Produktdatenblatt sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten "Garagen Wandschutz" aus einem geschäumten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 15 x 2 x 40 cm (B x T x H) große Erzeugnis ist auf der Rückseite mittig über die gesamte Länge V-förmig eingeschnitten, sodass es rechtwinklig zusammengeklappt werden kann. Auf der Schauseite ist der Wandschutz vollflächig mit einer orange-schwarz gestreiften Kunststofffolie beklebt und rückseitig mit zwei Selbstklebestreifen versehen. Die Ware soll dauerhaft mittels Klebebefestigung an Wänden, Pfosten oder anderen Gebäudeteilen angebracht werden um diese oder beispielsweise Autotüren vor Beschädigungen zu schützen. Der Wandschutz ist in einem Polybeutel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI