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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE7808/15-13903110090

Angaben des Antragstellers: expandierbares Polystyrol Perlendurchmesser 0,2 - 0,4 mm Schüttdichte: ca. 360g/l Bestimmungszweck: Aufschäumen zu expandiertem Polystyrol Feststellungen an einem Warenmuster (Untersuchung aus dem Jahr 2008): Fließendes Pulver aus farblosen, kleinen Kügelchen; expandiert beim Erwärmen IR-Spektrum: wie Polystyrol. Befund: Nach dem Untersuchungsergebnis liegt expandierbares Polystyrol in Primärform vor.

DEBTI16460/21-13903190090

Angaben des Antragstellers: expandiertes Polystyrol in Form eines Pulvers aus weißen, leichten Kügelchen Perlendurchmesser 0,5 -1,5 mm Schüttdichte ca. 25 g/l Bestimmungszweck: Verfüllung in Kissen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Polystyrol in Primärformen der Unterposition (KN) 3903 1900

DEBTI38266/20-13903110000

Angaben des Antragstellers: Expandierbares Polystyrol -Perlendurchmesser 0,2-0,4 mm; zur Befüllung von Kissen; expandiert beim Erwärmen- Feststellungen an einem Warenmuster: Weiße, sehr kleine Kügelchen Befund: Es liegt ein expandierbares Polystyrol der Unterposition (KN) 3903 1100 vor.

DEBTI31531/19-13903190090

Angaben des Antragstellers: Kunststoffmaterial in Primärform für die Herstellung von Teilen von Resttonerbehältern. Das Material ist nicht expandierbar. Untersuchungsergebnisse an Warenmuster (Untersuchungen aus dem Jahr 2013): Harte, schwarze Granulate mit ovalem Querschnitt aus Polystyrol. Befund: Es liegt nicht expandierbares Polystyrol in Primärform im Sinne der Position 3903 vor.

DE12569/17-13903190090

Angaben des Antragstellers: Polymer-Pulver, vorbereitet zur Verarbeitung in 3D-Druckern zum Herstellen von Formen, Werkstücken, Werkzeugen und Anschauungsmaterial - sowie Kleinserien derselben. Die Ware wird in Gebinden von 10 kg (z.B. Säcke, Eimer oder Flaschen) geliefert. Es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung des Polymerpulvers vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Sicherheitsdatenblatt handelt es sich um ein weißes Pulver. Befund: Es liegt ein Kunststoff in Primärform der Unterposition (KN) 3903 1900 vor.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI