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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI22840/25-139031900

Angaben des Antragstellers: Leuchtsteine groß Material: 93% Polystyrol, 7% photolumineszierende Füllung Verwendungszweck: Dekorative Beleuchtung für Innen- und Außenbereiche Weitere Eigenschaften: - Set mit 6 Leuchtsteinen - Drei verschiedene Formen, alle in typischer Kieselsteinoptik mit abgerundeten Ecken - Wetterbeständig Die Leuchtsteine bestehen aus Polystyrol und stellen sich aufgrund der unregelmäßigen Form als Kunststoff in Primärform dar. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Polystyrol in Primärformen

DEBTI16011/24-139031900

Angaben des Antragstellers: Bei der als Perlschaum bezeichneten Ware handelt es sich um ein Granulat aus recycliertem, expandiertem Polystyrol mit einer Körnung von 0-10 mm zur Herstellung von wärmedämmenden Schüttungen für Bauanwendungen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Fotos veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um expandiertes Polystyrol in Primärform.

DEBTI16460/21-13903190090

Angaben des Antragstellers: expandiertes Polystyrol in Form eines Pulvers aus weißen, leichten Kügelchen Perlendurchmesser 0,5 -1,5 mm Schüttdichte ca. 25 g/l Bestimmungszweck: Verfüllung in Kissen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Polystyrol in Primärformen der Unterposition (KN) 3903 1900

DEBTI31531/19-13903190090

Angaben des Antragstellers: Kunststoffmaterial in Primärform für die Herstellung von Teilen von Resttonerbehältern. Das Material ist nicht expandierbar. Untersuchungsergebnisse an Warenmuster (Untersuchungen aus dem Jahr 2013): Harte, schwarze Granulate mit ovalem Querschnitt aus Polystyrol. Befund: Es liegt nicht expandierbares Polystyrol in Primärform im Sinne der Position 3903 vor.

DEBTI25396/18-139031900

Nach Angaben des Antragstellers handelt es sich bei der Ware um ein Polystyrolgranulat. Die Laboruntersuchungen ergaben, dass es sich bei der Ware um ein farbloses Granulat aus nicht expandierbaren Polystyrol handelt. Die Ware ist als anderes Polystyrol in Primärform in die Unterposition (KN) 3903 1900 des Zolltarifs einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI