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1 Ergebnisse für "3904210090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

390421009080anderes6%
DEBTI37221/25-13904610090

Angaben des Antragstellers: Polyflon PTFE Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Laut einem eingereichten Sicherheitsdatenblatt handelt es sich um Polytetrafluorethylen in Form eines weißen Pulvers. Befund: Andere halogenierte Olefine, in Primärformen, fluorierte Polymere, Polytetrafluorethylen

DEBTI34990/23-13904610090

Angaben des Antragstellers: Polytetrafluorethylen in Form von Pulver Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Polytetrafluorethylen in Primärform

DEBTI19007/18-13904610090

Angaben des Antragstellers: Teflon-Pulver (Polymere) Aufmachung: Fass Verwendungszweck: Sicherungsbeschichtung auf Verbindungselementen (Schrauben, Bolzen, Muttern, u.ä.) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein feines, hellcremefarbenes Pulver vorgelegt. Befund: Es handelt sich um Polytetrafluorethylen in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3904 6100.

DE9096/15-13904220090

Angaben des Antragstellers: Lustige Radierer zum Selbermachen. Zur Zusammensetzung der Formmasse liegen streng vertrauliche Angaben vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Warenzusammenstellung bestehend aus sechs unregelmäßigen, einfarbigen Blöcken (Abmessungen: ca. 2,6 x 2,6 x 0,9 cm) aus einem weichen, formbaren Material, drei weißen Stiftaufsätzen aus Kunststoff, einer grünen Kunststoffpinzette, einem grünen Kunststoffwerkzeug zum Verzieren und Glätten, einer Tube mit einem weißen Klebstoff und vier Wackelaugen aus Kunststoff. Die Bestandteile befinden sich in einer Kunststoffschale und zusammen mit einer Anleitung in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel (Kennzeichnung (Auszug): "Auspacken, loslegen! LUSTIGE RADIERER ZUM SELBERMACHEN"). Befund: Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter durch die Formmassen zum Herstellen von Radiergummis bestimmt wird. Die Formmassen bestehen aus weichgemachtem Polyvinylchlorid mit weiteren Zusätzen. Danach liegt Polyvinylchlorid in Primärform im Sinne der Position 3904 vor.

DE3450/12-13904610090

Angaben des Antragstellers: Fluorpolymer für die industrielle Verwendung. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zur Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen: fluorierte Polymere: Polytetrafluorethylen: andere

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI