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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEHH/1501/05-13904220091

Dispersion von PVC-Pulver in Weichmacher. Zur genauen chemischen Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: IR-Spektrum: weichgemachtes Polyvinylchlorid mit Füllstoffen.

DE9096/15-13904220090

Angaben des Antragstellers: Lustige Radierer zum Selbermachen. Zur Zusammensetzung der Formmasse liegen streng vertrauliche Angaben vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Warenzusammenstellung bestehend aus sechs unregelmäßigen, einfarbigen Blöcken (Abmessungen: ca. 2,6 x 2,6 x 0,9 cm) aus einem weichen, formbaren Material, drei weißen Stiftaufsätzen aus Kunststoff, einer grünen Kunststoffpinzette, einem grünen Kunststoffwerkzeug zum Verzieren und Glätten, einer Tube mit einem weißen Klebstoff und vier Wackelaugen aus Kunststoff. Die Bestandteile befinden sich in einer Kunststoffschale und zusammen mit einer Anleitung in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel (Kennzeichnung (Auszug): "Auspacken, loslegen! LUSTIGE RADIERER ZUM SELBERMACHEN"). Befund: Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter durch die Formmassen zum Herstellen von Radiergummis bestimmt wird. Die Formmassen bestehen aus weichgemachtem Polyvinylchlorid mit weiteren Zusätzen. Danach liegt Polyvinylchlorid in Primärform im Sinne der Position 3904 vor.

DEHH/1603/07-13904220099

Angaben: Glitter aus PVC zum Basteln, Dekorieren etc. Feststellungen: goldfarbenes Glitterpulver. IR-Spektrum: im Wesentlichen wie weichgemachtes Polyvinylchlorid. Lupenbild: sechseckige, metallisch glänzende Plättchen, Durchmesser: ca. 0,6 mm. Die Glitterplättchen bestehen aus mit Aluminium bedampfter Polyvinylchloridfolie.

DE14364/12-139042200

Angaben des Antragstellers: Kunststoffpulver - Gemisch aus Kunststoff und Reisschalen Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, hellbraunes Pulver Befund: Es liegt weichgemachtes Polyvinylchlorid in Primärform mit Zusatz von Füllstoffen im Sinne der Position 3904 vor.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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