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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI2301/26-139073000

Angaben des Antragstellers: Epoxidharz (Harz-Komponente eines 2-Komponentenharz) -Das Harz besteht aus vorpolymerisierten und monomeren Epoxidkomponenten, genaue Angaben zur Zusammensetzung liegen vor.- Feststellungen an einem Warenmuster: Niedrigviskose, semitransparente Flüssigkeit, die sich nach dem vorgelegten Datenblatt wie ein Epoxidharz (nicht ausgehärtet) verhält. Befund: Prepolymer auf Basis eines Epoxidharz in Primärform

DEBTI6741/25-139073000

Angaben des Antragstellers: Dicyandiamid-Paste bestehend aus Epoxidharz und Dicyandiamid, die in Epoxidharzen zur Härtung eingesetzt werden soll. Befund: Epoxidharze in Primärformen

DEBTI5803/25-139073000

Angaben des Antragstellers: 10:1 Epoxidharz-Kleber CMT-1 Zweikomponentenkleber (hier Binder) zur Reparatur von med. Endoskopen. Dem Binder muss eine Härterkomponente zugesetzt werden, damit er als Klebstoff verwendet werden kann. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Datenblatt beschrieben. Daraus geht hervor, dass es sich um eine hellgelbe Flüssigkeit handelt. Zur Zusammensetzung lagen vertrauliche Informationen vor. Befund: Es liegt ein Epoxidharz vor.

DEBTI23627/22-339073000

Angaben: Komponente A (Kanalharz) eines lösungsmittelfreien 2-Komponenten-Reaktionskunststoffs auf Epoxidharzbasis (Komponente B ist nicht Teil dieser vZTA); zur Kanalsanierung; ein Filz- oder Glasliner wird mit dem 2-Komponenten-Material getränkt und in die defekte Abwasserleitung gezogen. Befund: Es liegt ein Epoxidharz in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.

DEBTI39122/20-13907300090

Angaben des Antragstellers: 10 : 1 Epoxidharz-Kleber CMT-1 Zweikomponentenkleber (hier Binder) zur Reparatur von medizinischen Endoskopen. Dem Binder muss eine Härterkomponente zugesetzt werden, damit er als Klebstoff verwendet werden kann. Zusammensetzung laut Sicherheitsdatenblatt: 90 - 100 % Bisphenol A - Epichlorhydrin - Polymer (CAS-Nr. 25068-38-6, 9,0 % Allylglycidylether (CAS-Nr. 106-92-3). Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster (vZTA DE 436/14-1): Farblose, leicht zähe Flüssigkeit in einer blau-gelb bedruckten Metalldose mit asiatischen Schriftzeichen. Befund: Es liegt ein Epoxidharz in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI