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1 Ergebnisse für "3907690090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

390769009080anderes6%
DEBTI2764/26-13907690090

Angaben des Antragstellers: Halbkristallines, spritzgegossenes PET (Polyethylenterephthalat) Das PET ist mit Glasfasern oder einer Kombination mit anderen Stoffen verbunden. Zu den anderen Stoffen zählen Materialien, welche das Produkt flammwidrig und UV-stabilisieren. Nach einem technischen Datenblatt hat die Probe einen Glasfasergehalt von 15 GHT. Das Material hat eine Viskositätszahl von   77,0 g/ccm nach ISO 307, 1628. Untersuchungsergebnisse an zwei Warenmustern: Es liegen weiße, rechteckige Granulate vor. Die Granulate stellen sich als PET (Polyethylenterephthalat) mit Glasfaserzusatz dar. Das Granulat ist nicht löslich in Dichloressigsäure, daher wurde der Wert für die Viskositätszahl aus dem Datenblatt verwendet. Befund: Es liegt ein anderes Polyethylenterephthalat in Primärform vor.

DEBTI30405/22-13907690090

Angaben des Antragstellers: Tischstreu; Glitzer aus Folie, in verschiedenen Farben und verpackt im Kunststoffbeutel, aufgemacht für den Einzelverkauf Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden silberglänzende, annähernd sechseckige, feine Glitter-Partikel vorgelegt. Die Partikel bestehen aus Polyethylenterephthalat mit einer Viskositätszahl von weniger als 78 ml/g. Befund: Es liegt Polyethylenterephthalat in Primärformen im Sinne der Unterposition (KN) 3907 6900 vor.

DEBTI4503/20-13907690090

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um metallisch glänzenden, verschiedenfarbigen, feinen Glitter. Der Glitter besteht nach dem wissenschaftlichen Untersuchungsergebnis aus zerkleinerter, metallischer Kunststofffolie aus Polyethylenterephthalat (Polyester), das mit anderen Kunststoffen (Melaminharz) gemischt ist. Derartige Glitterpuder werden üblicherweise zum Verzieren anderer Gegenstände verwendet. Der Glitter ist farblich sortiert in fünf Kunststoffröhrchen mit Stülpdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Flasche Bastelkleber, vier Röhrchen Streudekoration sowie einem Röhrchen Kunststoffpailletten (siehe Positionen 2 bis 4 dieser Auskunft) als sog. Glitter-Set auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei dem Glitter um "andere Polyester in Primärformen, nicht von den TARIC-Codes 3907 1000 10 bis 3907 6900 40 erfasst".

DEBTI10081/18-13907690090

Angaben des Antragstellers: Glitzer Set in 10 Farben sortiert Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden farbige, annähernd sechseckige Glitter-Partikel vorgelegt, welche farblich sortiert in zehn kleinen Kunststofftüten abgefüllt und für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Partikel bestehen aus Polyethylenterephthalat mit einer Viskositätszahl von weniger als 78 ml/g. Befund: Es liegt Polyethylenterephthalat in Primärformen im Sinne der Unterposition (KN) 3907 6900 vor.

ATBTID2018000136-73907690090

Anderes Polyethylenterephthalat in Prim?rform in Form eines orangefarbenen, linsenf?rmigen Granulates; kein Aminoharz, Phenolharz oder Polyurethan der Position HS 3909.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI