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1 Ergebnisse für "3915200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

391520000080von Polymeren des Styrols6%
DEBTI37874/25-13925200000

Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Baubedarfsartikel aus HPDE einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.  Die aus acht Teilen bestehende, noch nicht zusammengesetzte Ware bildet einen, zwischen den Oberkanten der Wände und dem Dach eines Gartenhauses einzufügenden Rahmen, in den vier Fensteröffnungen / -rahmen integriert sind.  Das sog. Oberlicht dient der Ausstattung des Gartenhauses mit Fensteröffnungen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Fenster und deren Rahmen" eingereiht.

DEBTI17570/24-13925200000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine so genannte "Falttür, PVC Dekor reinweiß" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 88 cm x 205 cm (B x H) große Falttür ist mit einem Kunststofftürgriff sowie Zubehör aus unedlen Metallen ausgestattet. Sie dient im Innenbereich als platzsparende Raumtür. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen".

DEBTI32396/23-13925200000

Bei dem durch Abbildungen und Datenblätter veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein sogenanntes Tür-Komplettset für WPC Zäune. Die ca. 90 x 173 bzw. 180 x 4 cm große Ware besteht aus acht Latten aus WPC (Wood-Plastic-Composite), einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern. Die einzelnen, anthrazit-farbenen Latten sind mittels Verbindungsriegeln und eines Rahmens aus Aluminium (hell eloxiert) miteinander verbunden. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Tür wird im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Latten aus WPC bestimmt. Die Tür ist zusammen mit einem Beschlagset, einem Rahmenschloss sowie einer Drückergarnitur mit Längsschild in einem Pappkarton oder einfoliert aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen" eingereiht.

DEBTI21147/22-13915100000

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um Kunstschnee als Streudekoration (Material: Polyethylen). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden farblose Folienschnipsel in unterschiedlichen Größen und in unregelmäßigen Formen vorgelegt, die aus verschiedenen Kunststoffen, jedoch im Wesentlichen aus Polyethylen, bestehen. Befund: Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen: Von Polymeren des Ethylens.

DEBTI39806/21-13925200000

Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um eine so genannte "Alu Haustür Lugano, NAN 8341180_8324073" aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer Profilstärke von 71 mm in zwei Ausführungen. Die Hauseingangstür zeichnet sich durch vier integrierte Glasscheiben, eine Stahlverstärkung im Bereich des Flügels sowie des Rahmens (Stärke 1mm) und eine Kunststoffdoppeldichtung aus und ist mit vier Scharnieren sowie einer Aluminiumschwelle versehen. Derartige Erzeugnisse dienen dem Schließen der Eingänge von Gebäuden. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung stellt sich der Kunststoff als charakterbestimmend dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Tür".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI