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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI8282/26-139205100

Angaben des Antragstellers: Würfel aus Acryl, je nach Blickwinkel ändert sich das Farbspektrum bzw. die Farbe; Abmessungen: ca. 5 x 5 x 5 cm. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Foto veranschaulicht. Demnach handelt es sich um einen Würfel, der laut Angaben im Wesentlichen aus Polymethylmethacrylat (PMMA) besteht. Befund: Es handelt sich im Wesentlichen um einen Block aus Poly(methylmethacrylat).

DEBTI23606/25-239205100

Angaben des Antragstellers: Transparenter Kunststoffkörper (hier Würfel) Mit Hilfe des Körpers kann nach Antragsangaben z.B. einfallendes Licht eingefärbt oder auch durch die unterschiedlich farbigen Außenseiten gemischt werden. Feststellungen an einem Warenmuster: Das Erzeugnis ist in einem Spinnstoffbeutel mit Kordelzugverschluss für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Würfel hat eine Kantenlänge von 5 cm und besteht nach den Untersuchungen aus Polymethylmethacrylat (PMMA). Eine Einreihung in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht im Wesentlichen zur spielerischen Unterhaltung von Personen bestimmt und geeignet ist. Befund: Aufgrund der regelmäßigen geometrischen Form ist der Würfel nach stofflicher Beschaffenheit als Block aus Kunststoff einzureihen.

DEBTI16311/25-13920510090

Angaben des Antragstellers: Acrylglasplatte mit den Abmessungen 203 x 152 x 20 mm -Die Platte kann rückseitig bedruckt werden- Glasklarer Block aus Polymethylmethacrylat mit einer weißen Beschichtung auf der Rückseite. Die Platte ist nicht weiter bearbeitet. Befund: Es liegt eine Platte aus Polymethylmethacrylat vor.

DEBTI2370/24-13920510090

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um Objektträger aus PMMA, die zur Mikroskopie verwendet werden. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware stellt sich nach einer Abbildung als rechteckige, transparente Platten dar. Befund: Es liegen andere Platten aus Poly(methylmethacrylat) vor.

DEBTI28545/23-13920510090

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine Acrylglasplatte, einen so genannten Acrylglas-Aufsteller, mit den Abmessungen 152 x 152 x 20 mm. Die Platte kann rückseitig bedruckt werden und verfügt daher über eine weiße Kunststoffbeschichtung auf der Rückseite. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente Platte aus Poly(methylmethacrylat) mit einer weißen Beschichtung auf der Rückseite vorgelegt. Die Platte ist nicht weiter bearbeitet. Befund: Es handelt sich um eine andere Platte aus Poly(methylmethacrylat).

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI