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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEHH/1640/08-13921901100

Elastische Wellbahnen (Glasfaserverstärkte Polyesterplatten) Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: braune, gewellte, harte Platte Dicke: ca. 2 mm Asche (800°C): ca. 24 GHT, der Rückstand enthält Glasfaservlies Infrarotspektrum: im Wesentlichen wie ein Polyesterharz Nach den Untersuchungen liegt eine verstärkte, gewellte Kunststoffplatte aus einem Kondensationspolymerisationserzeugnis vor.

DEBTI14864/18-13921904100

Angaben des Antragstellers: Wandelemente mit dem Abmessungen 3000 x 1250 x 12,5 mm, fugenlos, nicht weiter bearbeitet, mit Dekorschicht Material: HPL (High Pressure Laminate) bestehend aus Lagen aus Papier und Melaminharz Ein Warenmuster lag nicht vor. Befund: Es liegt eine verstärke Kunststoffplatte aus Melaminharzen im Sinne der Unterposition (KN) 3921 9041 vor.

DE3937/10-13921901005

Angaben des Antragstellers: Elastische Wellbahnen (glasfaserverstärkte Polyesterplatten) Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1640/08-1: Braune, gewellte, harte Platte (Dicke: ca. 2 mm) Asche (800°C): ca. 24 GHT, der Rückstand enthält Glasfaservlies Infrarotspektrum: im Wesentlichen wie ein Polyesterharz Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen: andere: aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert: aus Polyester: gewellte Folien und Platten

DEBTI14060/26-13925901000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Wandbeschläge in Form von sogenannten "Silikontieren Koala und Braunbär" aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) in zwei Ausführungen. Die etwa 10 x 12,5 x 0,4 cm großen Erzeugnisse stellen einen stilisierten Koala oder Bären dar und sind im Bereich der Arme mit eingebetteten Metallstreifen versehen, um diese nach vorn zu biegen und so Haken zu bilden, um beispielsweise eine Zahnbürste, Waschlappen oder dergleichen zu halten. Auf der Rückseite sind die Waren großflächig mit einem Selbstklebepad versehen, um diese dauerhaft an Wänden zu befestigen. Die "Silikontiere" sind einzeln mit einem farbigen Einleger in einem Polybeutel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI11393/26-13925901000

Nach den Antragsangaben, dem Produktdatenblatt sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten "Garagen Wandschutz" aus einem geschäumten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 15 x 2 x 40 cm (B x T x H) große Erzeugnis ist auf der Rückseite mittig über die gesamte Länge V-förmig eingeschnitten, sodass es rechtwinklig zusammengeklappt werden kann. Auf der Schauseite ist der Wandschutz vollflächig mit einer orange-schwarz gestreiften Kunststofffolie beklebt und rückseitig mit zwei Selbstklebestreifen versehen. Die Ware soll dauerhaft mittels Klebebefestigung an Wänden, Pfosten oder anderen Gebäudeteilen angebracht werden um diese oder beispielsweise Autotüren vor Beschädigungen zu schützen. Der Wandschutz ist in einem Polybeutel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI