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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI2506/26-139219055

Angaben des Antragstellers: Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer PVC-Kunstleder-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Der Aufbau wird überwiegend als Sichtanwendung in Sandwich-Konstruktionen oder als Decken- oder Wandbelag verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Beigefarbene, nicht biegsame Kunststoffplatte, rechteckig zugeschnitten, die Rückseite ist mit im Harz eingebetteten Glasfasern versehen. Die mittlere Lage besteht aus einer weißen Schaumstofflage und einem weißen Gewirke, welches sich an der Oberfläche der beigefarbenen Lage abzeichnet. Die Platte ist ca. 2000 µm dick, wobei die dickste Lage aus einem Alkydharz mit Glasfaserverstärkung besteht. Die dickste Lage aus dem Alkydharz bestimmt den Charakter der Ware. Befund: Andere Platte, aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, andere

DEBTI18299/26-13921905590

Angaben des Antragstellers: Epoxy Basismaterial für Leiterplatten -Gewebte Glasfasermatten mit Epoxidharz getränkt- Dünne, rechteckige, rosafarbene Folien aus einem Glasfasergewebe, die vollständig mit einem Kunststoff getränkt ist (Dicke: ca. 0,1 mm). Die Folie ist spröde und bricht beim Biegen ab. Befund: Es handelt sich um glasfaserverstärkte Folien aus Kunststoff.

DEBTI3905/26-13921905590

Angaben des Antragstellers: Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25mm - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - beidseitig mit Kunststoff (Polyamid) überzogen, - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - Meterware mit einer Breits von 33 cm bzw. 30,5 cm Feststellungen an zwei Warenmustern: Abschnitte zweier Flacherzeugnisse aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polyamiden vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend. Befund: Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen, andere

DEBTI3967/26-13921905590

Angaben des Antragstellers: Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,25mm - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - beidseitig mit Kunststoff (Polyphenylensulfid) überzogen, - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - Meterware mit einer Breits von 30,5 cm Feststellungen an einem Warenmuster: Abschnitte eines Flacherzeugnisses aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polyphenylensulfid vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend. Befund: Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen, andere

DEBTI2499/26-139219055

Angaben des Antragstellers: Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer Textil-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Die textile Oberfläche besteht aus einem Vlies verklebt auf einem Abstandsgewirke. Das Laminat bestehend aus einem Harz aus ungesättigtem Polyester oder Epoxid verstärkt mit pulver-gebundener Glasmatte und/oder Glasgewebe und/oder Glasgelege als Träger. Die Rückseite des Laminats lässt die Glasstruktur erkennen. Die Ware wird überwiegend für Sichtanwendungen in Sandwich-Konstruktionen oder als Decken- oder Wandbelag verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Beigefarbenes, aufgerautes Gewirke, rechteckig zugeschnitten, die Rückseite ist mit einer Harzbeschichtung versehen. Die Mittellage besteht aus einem weißen Abstandsgewirke. Gesamtdicke der Ware ca. 5 mm. Die Lage aus dem glasfaserverstärkten Alkydharz ist charakterverleihend, da aufgrund der hohen Steifigkeit kein Spinnstofferzeugnis vorliegt. Befund: Andere Platte, aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, andere

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI