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1 Ergebnisse für "3921905590"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392190559080andere6%
DEBTI18299/26-13921905590

Angaben des Antragstellers: Epoxy Basismaterial für Leiterplatten -Gewebte Glasfasermatten mit Epoxidharz getränkt- Dünne, rechteckige, rosafarbene Folien aus einem Glasfasergewebe, die vollständig mit einem Kunststoff getränkt ist (Dicke: ca. 0,1 mm). Die Folie ist spröde und bricht beim Biegen ab. Befund: Es handelt sich um glasfaserverstärkte Folien aus Kunststoff.

DEBTI3905/26-13921905590

Angaben des Antragstellers: Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25mm - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - beidseitig mit Kunststoff (Polyamid) überzogen, - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - Meterware mit einer Breits von 33 cm bzw. 30,5 cm Feststellungen an zwei Warenmustern: Abschnitte zweier Flacherzeugnisse aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polyamiden vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend. Befund: Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen, andere

DEBTI3967/26-13921905590

Angaben des Antragstellers: Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,25mm - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - beidseitig mit Kunststoff (Polyphenylensulfid) überzogen, - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - Meterware mit einer Breits von 30,5 cm Feststellungen an einem Warenmuster: Abschnitte eines Flacherzeugnisses aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polyphenylensulfid vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend. Befund: Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen, andere

DEBTI29910/25-13921905590

Angaben des Antragstellers: Unkaschiertes FR4, unbearbeitet, rechteckig, aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei rechteckige, harte Platten aus Epoxidharz mit sichtbar eingebettetem Glasfasergewebe vorgelegt. Befund: Andere verstärkte Platten aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen.

DEBTI29935/25-13921905590

Angaben des Antragstellers: Industrielle Trägerplatten für die elektronische Baugruppenfertigung (Löttechnik, ESD-Schutz, Hochtemperaturanwendungen): Zuschnitte aus glasfaserverstärktem Epoxidharz (synthetischer Stein), bestehend aus mehreren Lagen Glasfasergewebe, imprägniert mit wärmehärtendem Epoxidharz. Das Material ist dimensionsstabil, hitzebeständig bis 350 °C (kurzzeitig), elektrisch isolierend oder antistatisch einstellbar. Es besitzt eine hohe mechanische Festigkeit sowie sehr gute chemische und thermische Beständigkeit. Einsatz insbesondere als Trägerplatte, Lötpalette oder Montagevorrichtung in der Elektronikfertigung (z. B. SMT, Wellenlöten). Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei rechteckig zugeschnittene, harte Platten in schwarzer Steinoptik aus verstärktem Epoxidharz vorgelegt. Befund: Andere, verstärkte Platte aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI