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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI3886/26-13921906090

Angaben des Antragstellers: Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25mm - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - beidseitig mit Kunststoff (Polypropylen) überzogen, - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - Meterware mit einer Breits von 33 cm bzw. 30,5 cm Feststellungen an einem Warenmuster: Abschnitt eines schwarzen Flacherzeugnisses aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polypropylen vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend. Befund: Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Additionspolymerisationserzeugnissen, andere

DEBTI11085/26-139219060

Angaben des Antragstellers: Laminate Backing Coyote Polyamidgewebe mit einer Außenbeschichtung aus chlorsulfoniertem Polyethylen in Form von Bahnen mit einer Breite von ca. 1500 mm auf Rollen Feststellungen an Warenmustern: Braune Matte mit einer Dicke von ca. 584 µm. Die Matte besteht aus einem Polyamidgewebe. Das Gewebe ist beidseitig mit einem Kunststoff bestrichen. Der Aufstrich ist nicht zellig und beidseitig aufgetragen. Das Gewebe ist überwiegend dicker als die beiden Beschichtungen. Die Beschichtung besteht aus einem chlorsulfonierten Polyethylen. Befund: Andere verstärkte Folien und Streifen aus Additionspolymerisationserzeugnissen.

DEBTI36733/25-13921906090

Angaben des Antragstellers: WPC-Lamellen-Set für 1230 x 2000 mm Platten – enthält 40 Stück x 1197 mm WPC Platten + 40 Stück Kunststoffklammern ABS, Dicke 2,5 mm (+/-0,3), Breite 43 mm (+/-1), Länge 1197 mm (+/-3). Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Abbildungen veranschaulicht. Demnach handelt es sich um lediglich rechteckig zugeschnittene Streifen. Zur genauen Materialzusammensetzung lagen vertrauliche Informationen vor, nach denen es sich um holzverstärkte Streifen aus einem Additionspolymerisationserzeugnis handelt. Befund: Andere Streifen aus Additionspolymerisationserzeugnissen.

DEBTI34018/25-139219060

Angaben des Antragstellers: Gewebe aus synthetischen Spinnfasern aus 100% Polyester (in Breiten von 200 cm, 240 cm und 310 cm bzw.  8,9 cm und 12,7 cm). Das Rohgewebe wird beidseitig mit einer farbig pigmentierten Kunststoffbeschichtung bestrichen, die aus Vinylacetat-Ethylen hergestellt ist. Feststellungen an Warenmustern: Es wurden rechteckige Bögen in verschiedenen Farben vorgelegt. Die Bögen bestehen jeweils aus einem Gewebe, das beidseitig, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff beschichtet ist. Befund: Andere verstärkte Folien und Streifen aus Additionspolymerisationserzeugnissen.

DEBTI34065/25-139219060

Angaben des Antragstellers: Gewebe aus synthetischen Spinnfasern aus 80% recyceltem Polyester (in Breiten von 240 cm und 310 cm bzw.  8,9 cm und 12,7 cm). Das Rohmaterial ist beidseitig mit einer farbig pigmentierten und mit flammhemmenden Additiven versehenen Kunststoffbeschichtung bestrichen, die aus Vinylacetat und Ethylen hergestellt ist. Feststellungen an Warenmustern: Es wurden rechteckige Bögen in verschiedenen Farben vorgelegt. Die Bögen bestehen jeweils aus einem Gewebe, das beidseitig, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff beschichtet ist. Befund: Andere verstärkte Folien und Streifen aus Additionspolymerisationserzeugnissen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI