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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI5481/26-139221000

Bei dem durch Abbildungen und Datenblätter veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein aufblasbares Waschbecken aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die aufgeblasen ca. 62 x 52 x 22 cm große Ware besteht aus zwei übereinander befindlichen Luftkammern, wovon eine mit einer Nackenstützöffnung versehen ist. Weiterhin zeichnet sich das Becken durch einen seitlichen Ablassschlauch und ein an der Oberseite befindliches Mundstück zum Befüllen mit Luft aus. Gemäß den Angaben der Antragstellerin wird das Erzeugnis für die Haarpflege im Liegen insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen oder in der häuslichen Betreuung verwendet. Das in einem bedruckten Pappkarton aufgemachte Becken wird zolltariflich als "Waschbecken aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI29251/25-13922100000

Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Badewanne aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.  Das freistehende, ca. 170 x 80 x 58 cm große Erzeugnis ist mit einer integrierten Armatur ausgestattet und weist ein max. Füllvolumen von 235 Litern auf. Der Charakter der in verschiedenen Varianten hergestellten, zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung, des Umfanges und des Wertanteils von dem Badewannenkörper aus Kunststoff bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Badewanne aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI29407/25-13922100000

Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Badewanne aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 170 x 58 x 80 cm große Erzeugnis ist mit einer integrierten Armatur ausgestattet und weist ein max. Füllvolumen von 250 Litern auf. Der Charakter der in verschiedenen Varianten hergestellten, zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung, des Umfangs und des Wertanteils von dem Badewannenkörper aus Kunststoff bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Badewanne aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI23338/25-139221000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine freistehende Badewanne, bestehend aus einem galvanisierten Stahlrahmen sowie gehärtetem Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 170 x 80 x 72 cm große Erzeugnis ist mit einem Überlaufschutz, einem Siphon, einem Abflussstopfen, einem flexiblen Abwasseranschluss und höhenverstellbaren Füßen ausgestattet. Die Badewanne weist ein max. Füllvolumen von ca. 204 Litern auf und ist in einer Verkaufskartonage verpackt. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Badewanne aus Kunststoff".

DEBTI38651/24-13922100000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine sogenannte "Duschbadewanne Elara" in zwei Ausführungen (Links Artikel ID: 8927 / Varianten ID: 7068; Rechts Artikel ID: 8928 / Varianten ID: 7069). Die jeweils etwa 170 x 85 x 53 cm große Badewanne besteht aus PMMA (Acryl), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, und verfügt über einen Überlaufschutz sowie vier höhenverstellbare Füße. Das Erzeugnis ist gemeinsam als Warenzusammenstellung mit einer zweiteiligen Duschabtrennung aus Glas (große Scheibe 140 x 80,5 cm, kleine Scheibe 15 x 140 cm) mit Aluminiumprofilen, einem Abwasserschlauch sowie dem notwendigen Montagematerial in einem Paket für die Abgabe an den Endverbraucher im Einzelverkauf aufgemacht. In Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist die Badewanne als charakterverleihend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Badewanne aus Kunststoff".

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