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Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoffen Bei der als "Ersatzsauger für Babyflaschen" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Trinksauger für Babyflaschen aus klarsichtigem Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jeweils zwei Sauger sind in einem Pappkarton aufgemacht.
Toiletten- oder Hygienegegenstand aus Kunststoffen Bei der als "Ersatzsauger für Babyflaschen" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Trinksauger für Babyflaschen aus klarsichtigem Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jeweils zwei Sauger sind in einem Pappkarton aufgemacht.
Hygiene-oder Toilettengegenstand aus Kunststoffen Bei der als "Ersatzsauger für Babyflaschen" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Trinksauger für Babyflaschen aus klarsichtigem Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jeweils zwei Sauger sind aufgeblistert auf einem Pappträger aufgemacht.
Etwa 66 x 43 cm großes Haushaltstuch, so genanntes "Schwammtuch", bestehend aus einem zelligen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer vollständig eingebetteten Mittellage aus Spinnstoffgewebe. Das an den Ecken abgerundet zugeschnittene Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in einer Kunststoffbox aufgemacht.
Quadratischer Brausekopf (Kantenlänge ca. 25 cm) mit Brause-/ Spritzöffnungen zum dauerhaften Anschluss an ein Wasserrohr, aus - lt. Antragsangaben - verchromten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Erzeugnis ist mit einem Anschlussgewinde und innerer Wasserzuführung ausgestattet. Da die Ware weder über eine Düse noch über einen mechanischen Verstellmechanismus für verschiedene Wasserstrahlarten verfügt und auch keine Armatur vorliegt, kommt eine Einreihung in den Abschnitt XVI nicht in Betracht.