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Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Tischbügeltisch in Form eines Bügelbretts aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das an der Unterseite zu fünf ca. 5,5 cm hohen Standfüßen ausgeformte Erzeugnis verfügt über eine Auflagefläche von ca. 73 x 30 cm, verjüngt sich an einer Schmalseite und weist abgerundete Ecken auf. Die Auflagefläche ist mit einer Schicht aus geschäumten Kunststoffen gepolstert und mit einem Bezug aus Spinnstoffen versehen. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Kunststoff bestimmt. Der Tischbügeltisch ist in einem Polybeutel mit einer bedruckten Papiereinlage aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen, anderer als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 90 genannt, Bügelbretter" eingereiht.
Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoffen Bei der als "Ersatzsauger für Babyflaschen" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Trinksauger für Babyflaschen aus klarsichtigem Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jeweils zwei Sauger sind in einem Pappkarton aufgemacht.
Toiletten- oder Hygienegegenstand aus Kunststoffen Bei der als "Ersatzsauger für Babyflaschen" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Trinksauger für Babyflaschen aus klarsichtigem Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jeweils zwei Sauger sind in einem Pappkarton aufgemacht.
Hygiene-oder Toilettengegenstand aus Kunststoffen Bei der als "Ersatzsauger für Babyflaschen" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Trinksauger für Babyflaschen aus klarsichtigem Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jeweils zwei Sauger sind aufgeblistert auf einem Pappträger aufgemacht.
Etwa 66 x 43 cm großes Haushaltstuch, so genanntes "Schwammtuch", bestehend aus einem zelligen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer vollständig eingebetteten Mittellage aus Spinnstoffgewebe. Das an den Ecken abgerundet zugeschnittene Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in einer Kunststoffbox aufgemacht.