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1 Ergebnisse für "3925902000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392590200080Kabelkanäle für elektrische Leitungen6%
DEBTI22544/23-13925902000

Nach den Antragsangaben, der Produktinformation sowie der Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Kunststoffkanal, Art.Nr. 0579730555“ um einen Kabelkanal aus Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße Erzeugnis (ca. L 200 x H 1,5 x B 1,5 cm) besteht aus einer Bodenplatte mit Montagebohrung sowie einer abnehmbaren Abdeckung. Derartige Waren sind zur bleibenden Befestigung an Wänden vorgesehen und dienen der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9010 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen".

DEBTI17943/20-13925902000

Bei dem durch ein Produktdatenblatt veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Kabelkanal mit den Abmessungen von ca. 200 x 1,5 x 1,5 cm aus PVC (Polyvinylchlorid, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Der Kabelkanal besteht aus einer Bodenplatte mit Montagebohrungen sowie einer abnehmbaren Abdeckung. Derartige Erzeugnisse werden üblicherweise an Wänden befestigt und dienen der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9010 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen".

DEBTI6634/20-13925902000

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Kabelkanal mit den Abmessungen von ca. 100 x 6 x 2 cm aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Kabelkanal besteht aus einer Bodenplatte mit Montagebohrungen sowie einer abnehmbaren, leicht gewölbten Abdeckung. Derartige Erzeugnisse werden üblicherweise an Wänden befestigt und dienen der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Der Kabelkanal ist gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben und Dübel sowie einem doppelseitigem, abgepasstem Selbstklebestreifen) in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9010 00 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen".

DEBTI50804/19-13925902000

Es handelt sich um eine Kabelkanalecke aus - lt. Antragsangaben - einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rechtwinklig geformte, ca. 50 x 26 x 100 mm große Ware besteht aus einer Bodenplatte mit seitlichen Rastelementen sowie einer eckigen, abnehmbaren Abdeckung. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware wird üblicherweise in Raumecken montiert und dient der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9010 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen" eingereiht.

DE508/16-13925902000

Es handelt sich um einen Kabelkanal aus - lt. Antragsangaben - Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 2000 x 75 x 18 mm große Ware besteht aus einer Bodenplatte mit Kabelführungen und Montagebohrungen sowie einer halbrunden, abnehmbaren Abdeckung. Sie wird üblicherweise an Wänden befestigt und dient der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9010 00 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI