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1 Ergebnisse für "3926200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392620000080Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)6%
DEBTI17301/26-13926200000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um sogenannte "Hüftprotektoren" in Form von elastischen Einschubpolstern aus geschäumtem Polyurethan, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 170 x 90 mm großen, spezifisch geformten Waren sind über die gesamte Fläche mit einer Vielzahl von regelmäßig angeordneten Aussparungen versehen und werden in passgenaue Taschen von z.B. Motorradkleidung eingeschoben, um den Träger so vor Verletzungen zu schützen. Das als 2er Set in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemachte Erzeugnis wird zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Bekleidungszubehör" eingereiht.

DEBTI17302/26-13926200000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um sogenannte "Rückenprotektoren" in Form  eines elastischen Einschubpolsters aus geschäumtem Polyurethan, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in den Größen S bis XL gefertigte, spezifisch geformte Ware ist über die gesamte Fläche mit einer Vielzahl von regelmäßig angeordneten Aussparungen versehen und wird in eine passgenaue Tasche von z.B. Motorradkleidung eingeschoben, um den Träger so vor Verletzungen zu schützen. Das in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemachte Erzeugnis wird zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, Bekleidungszubehör" eingereiht.

DEBTI17297/26-13926200000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um sogenannte "Schulterprotektoren" in Form von elastischen Einschubpolstern aus geschäumtem Polyurethan, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 205 x 180 mm großen, spezifisch geformten Waren sind über die gesamte Fläche mit einer Vielzahl von regelmäßig angeordneten Aussparungen versehen und werden in passgenaue Taschen von z.B. Motorradkleidung eingeschoben, um den Träger so vor Verletzungen zu schützen. Das als 2er Set in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemachte Erzeugnis wird zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Bekleidungszubehör" eingereiht.

DEBTI17305/26-13926200000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um sogenannte "Protektoren" in Form von elastischen Einschubpolstern aus geschäumtem Polyurethan, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 255 x 170 mm großen, spezifisch geformten Waren sind über die gesamte Fläche mit einer Vielzahl von regelmäßig angeordneten Aussparungen versehen und werden in passgenaue Taschen von z.B. Motorradkleidung eingeschoben, um den Träger so vor Verletzungen zu schützen. Das als 2er Set in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemachte Erzeugnis wird zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Bekleidungszubehör" eingereiht.

DEBTI24028/25-13926200000

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein Paar Torwarthandschuhe, - als Fünffingerhandschuh (Größe 7) gearbeitet, - laut wissenschaftlicher Untersuchung: -- mit einer Handinnenseite aus einem zweilagigen, miteinander verklebten Verbunderzeugnis, --- mit einer Außenlage aus einem zelligen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PVC), auf der Unterseite mit einem dünneren, undichten, weißen Spinnstoffgewirke unterlegt (Meterware des Kapitels 39), --- mit einer Innenlage aus einem nicht weitergehend bearbeiteten, dichten Gewirke, das auf der Innenseite mit Zellkunststoff überzogen ist, wobei der Zellkunststoff ca. 4/5 der Gesamtdicke ausmacht; die Gewirke dienen folglich auch hier nur der Verstärkung (ebenfalls eine Meterware des Kapitels 39), -- mit Teilen des Handrückens und der Fingerzwischenräume aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkunststoff, -- mit Teilen des Handrückens sowie den Fingeraußenseiten aus einem zelligen Kunststoff auf der Unterseite mit einem dünneren, undichten, weißen Spinnstoffgewirke unterlegt (Meterware des Kapitels 39) versehen, - mit einem ca. 5 cm breiten, elastischen Bündchen mit Klettverschlussriegel ausgestattet, - keine Einreihung in die Position 9506, da Handschuhe aller Art von Kapitel 95 ausgenommen sind, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe gegenüber dem Spinnstoff den wesentlichen Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoff, Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)“ eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI