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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI14084/26-13926300090

Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen sog. "Kopfstützenadapter" aus einem formgepressten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Polyamid, charakterverleihend) mit Glasfasern als Füllstoff. Das winkelförmige, ca. 53,3 mm x 36,6 mm x 21,4 mm große Erzeugnis dient lt. Antragstellerin zur Befestigung einer Kopfstütze an einem Bürostuhl und wird unmittelbar an dem Stuhl befestigt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel" eingereiht.

DEBTI4849/26-13926300090

Nach den Antragsangaben, den vorgelegten Datenblättern sowie den Warenmustern handelt es sich um Möbelbeschläge für den Aufbau von Kleiderschränken in Form von sog. "Eckwinkeln (links und rechts)" aus Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 47 x 36 x 55 mm großen Waren sind abgewinkelt gearbeitet und verfügen über diverse Aussparungen und jeweils drei Montagezapfen. Die Eckwinkel werden dauerhaft an Möbeln befestigt und dienen der Verbindung von Einzelkomponenten eines Schrankkorpus. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".

DEBTI4849/26-43926300090

Nach den Antragsangaben, den vorgelegten Produktinformationen sowie dem Warenmuster handelt es sich um einen Möbelbeschlag für den Aufbau eines Kleiderschranks, im Wesentlichen bestehend aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 67 x 42 x 20 mm große Ware verfügt über einen annähernd rechteckigen Grundkörper, der an einer Seite mit einer gewundenen Aufnahme für eine Sockelleiste und an der gegenüberliegenden Seite zu zwei Montagezapfen ausgeformt ist. In die Unterseite ist ein verstellbarer Nivellierfuß aus einem gerändelten, runden Kunststoffplättchen mit einem Gewindestift aus Stahl in eine entsprechende Aufnahme aus Metall eingeschraubt. Das Erzeugnis wird dauerhaft an Möbeln befestigt und dient der Stabilisierung des Schrankkorpus sowie der Höheneinstellung. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist der Kunststoff als charakterverleihend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".

DEBTI4849/26-53926300090

Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Warenmuster handelt es sich um einen Möbelbeschlag aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, für den Aufbau eines Kleiderschrankes. Die annähernd L-förmige, etwa 59 mm lange Ware verfügt an der Rückseite über zwei Montagezapfen zum Einclipsen in die entsprechenden Bohrungen des Schrankkorpus und dient der Fixierung eines Möbelfußes (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".

DEBTI4849/26-63926300090

Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Warenmuster handelt es sich um einen Möbelbeschlag aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (POM) für den Aufbau eines Kleiderschrankes. Die annähernd L-förmige, etwa 34,3 x 16,4 x 19,5 mm große Ware verfügt an der Rückseite über eine Rastschiene zur Befestigung an der vorderen Sockelleiste des Schrankkorpus und dient der Fixierung eines Möbelfußes (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI