DEBTI26480/23-14009310090
Angaben des Antragstellers:
Bei der Ware handelt es sich um einen Ladeluftschlauch bestehend aus NBR (60 %), PET (2 %, Einlage, Gewebe) und CR (Chloroprenkautschuk; 38 %). Der Ladeluftschlauch ist am Ladeluftkühler befestigt und leitet die vom Turbolader komprimierte Luft in den Ladeluftkühler für KFZ an aufgeladenen Dieselmotoren.
Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Entsprechend der vorliegenden Abbildungen handelt es sich um einen schwarzen, gekrümmten Schlauch. Der Schlauch ist einseitig verbreitert und an beiden Seiten mit einer Einkerbung versehen.
Befund:
Es handelt sich um einen anderen, ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkten Schlauch aus Weichkautschuk, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke.