DE22617/11-1410190
Rohe Häute von Rindern, sog. geäscherte Rinderspalthaut,
- nach dem Äschern entfleischt und gespalten,
- in Form von Croupons bzw. Stücken (30 x 30 cm) und mit einer durchschnittlichen Stärke
von 2 mm,
- frisch (nicht gegerbt),
- lt. Antragsangaben ist die Spalthaut frei von Narbenschichten, Unterhautfettgewebe, Fett-
und Fleischbehang, sowie sauber getrimmt (abgefranst),
- verpackt in Kunststofftüten (handelsübliche Verkaufsumschließung).
"Rohe Häute von Rindern, frisch, geäschert, nicht gegerbt, gespalten, andere als in den
Unterpositionen 4101 2010 bis 4101 5090 genannte"