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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI45027/25-14107921000

Leder von Rindern (Lederprobe), Foto siehe Anlage, - enthaartes, gegerbtes Leder, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Rind, - - geglättet sowie an der Oberfläche gefärbt und pigmentiert, damit zugerichtet, - in Form eines rechteckigen, ca. 21 cm x 15 cm großen Zuschnitts;   mit einem eingestanzten runden Loch, - soll der Veranschaulichung von Farbe, Dicke und Struktur dienen. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,  kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI45031/25-14107921000

Leder von Rindern (Lederprobe), Foto siehe Anlage, - enthaartes, gegerbtes Leder, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Rind, - - geglättet sowie an der Oberfläche gefärbt und pigmentiert, damit zugerichtet, - in Form eines rechteckigen, ca. 21 cm x 15,5 cm großen Zuschnitts, - soll der Veranschaulichung von Farbe, Dicke und Struktur dienen. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,  kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI45019/25-14107921000

Leder von Rindern (Lederprobe), Foto siehe Anlage, - enthaartes, gegerbtes Leder, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Rind, - - geglättet sowie an der Oberfläche gefärbt und pigmentiert, damit zugerichtet, - in Form eines rechteckigen, ca. 21 cm x 14,5 cm großen Zuschnitts;   mit einem eingestanzten, runden Loch, - soll der Veranschaulichung von Farbe, Dicke und Struktur dienen. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,  kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI19517/24-14107921000

Leder von Rindern, sog. Lederprobe beige, Foto siehe Anlage, - enthaartes Leder, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Rind, - laut Untersuchung: - - gegerbt und zugerichtet; an der Unterseite gewebeartig geprägt, - in Form eines annähernd ca. 27 cm x 23 cm großen Zuschnitts   (nicht zu einer bestimmten Form zugeschnitten), - soll der Veranschaulichung von Farben und Dicken dienen. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,  kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI52219/23-141079210

Mischung aus Rind-, Kalb- und Büffellederzuschnitten, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - enthaart, gegerbt und gebrauchsfertig zugerichtet, - - Zuschnitte in unterschiedlichen Größen (z. B. 10 cm x 40 cm), - - zur Herstellung von Kleinlederwaren geeignet, - - Zuschnitte aus Vollleder und Narbenspaltabschnitte sind im gleichen Verhältnis gemeinsam     in Kartons und Säcken verpackt, - die Zuschnitte aus Vollleder und die Narbenspaltabschnitte sind im Hinblick auf die Menge   gleichermaßen vorhanden, somit verleiht keiner dieser Zuschnitte der Mischung den wesent-   lichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Unterpositionen (4107 9190 und 4107 9210) in der Nomenklatur zuletzt genannten   Unterposition zuzuweisen. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, Kälbern und Büffeln,  enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganzen Häute, Narbenspalt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI