DEBTI18929/25-141152000
Lederspäne, sog. Falzspäne, Foto siehe Anlage,
- unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag),
- lose, in unregelmäßiger Größe; mit einer Länge von wenigen Zentimetern und
einer Breite von bis zu 0,7 cm,
- soll als Ausgangsprodukt u. a. zur Herstellung von Düngemitteln und Pflanztöpfen dienen,
- keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt.
"Lederspäne"