DEBTI23600/23-14115200000
Schnitzel von Rohhautleder, sog. Phil & Sons Pferdehautstreifen, Foto siehe Anlage,
- aus getrocknetem Rohhautleder von Pferden (laut Antrag),
- - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch kontrollierte Trocknung
so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders
entspricht,
- in grobe Stücke zerteilte Haut ohne weitere Zusätze,
- durch die kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen,
- keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung
verschiedener Nährstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt,
- keine Einreihung in die Position 4205, da keine Formgebung oder eine andere Bearbeitung erfolgte,
- soll der Verwendung als Hundefutter dienen,
- verpackt in einem Beutel aus Kunststoff.
"Schnitzel von Rohhautleder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar"