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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI10688/26-14205009000

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 62 cm langen, zweiteiligen Stab aus Kunststoff, - - mit einem am Stab befestigten, ca. 40 cm langen, schmalen Streifen aus Leder, - - mit einer an dem Streifen befestigten Nachbildung eines Pelzfells aus Plüschgewirken aus     Spinnstoffen mit einer Länge von ca. 7 cm, - - mit mehreren am unteren Ende der Nachbildung des Pelzfells angebrachten Lederstreifen mit     einer Länge von jeweils ca. 11 cm, - die Spinnstoffe und die Lederstreifen sind in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug   gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Lederstreifen   den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und   des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"

DEBTI4440/26-14205009000

Musterordner, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus bedruckten und bestückten Musterkarten sowie einem Ordner aus Pappe, - Musterkarten (andere Ware aus Leder): - - mit diversen Zuschnitten aus gegerbten und zugerichteten Ledern von verschiedenen     Tieren (z. B. Schaf, Ziege), - - - passgenau zum Einkleben in die entsprechenden Felder der Katalogseiten zugeschnitten, - - - zum Teil mit Logos geprägt, - - auf gelochte, beidseitig mit Text und Bildern bedruckte Zuschnitte aus Papier oder Pappe      geklebt, - - - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Höhe) x 22 cm (Breite), - - die Zuschnitte aus Leder bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug      auf die Verwendung den Charakter der Ware, - Ordner aus Pappe: - - aus augenscheinlich mit Papier überzogener Pappe, - - mit einer Dreiloch-Ringbuchmechanik aus unedlem Metall, - - mit den Abmessungen: ca. 26 cm (Höhe) x 29 cm (Breite) x 8 cm (Tiefe), - die in den Ordner eingehefteten Musterkarten (andere Ware aus Leder) bestimmen im Hinblick   auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung gegenüber dem Ordner den wesentlichen   Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"

DEBTI4703/26-142050090

Schlüsselanhänger aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei geflochtenen Kordeln, einer Quaste und drei glockenartigen Elementen, - - alle aus Leder, - eine Kordel ist an beiden Enden mit einer Kappe aus unedlem Metall verziert, - die Quaste und die glockenartigen Elemente sind über die Kordeln an einem drehbaren Ring    mit Karabinerhaken aus unedlem Metall befestigt, - mit einer Gesamtlänge von ca. 24 cm, - das Leder bestimmt nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild   den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"

DEBTI5087/26-14205001900

Ware aus Leder, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus einem kegelförmigen Körper mit einem Schaft aus Kunststoff (Polyvinylchlorid), - mit auf den kegelförmigen Körper angebrachte, schmale, längliche Streifen aus Leder, - soll als Hilfsmittel zur Reinigung von Werkzeugaufnahmen und damit zu technischen   Zwecken dienen, - das Leder bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren zu technischen Zwecken aus Leder von   der Einreihung in den Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Andere Ware aus Leder, zu technischen Zwecken, kein Treibriemen und Förderband"

DEBTI48808/25-14205009000

Ware aus Leder, sog. Fensterlederschwamm, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus einer vollständig mit Leder überzogenen, quaderförmigen Innenlage   aus Schaumkunststoff, - mit den Abmessungen: ca. 12,5 cm (Länge) x 8 cm (Breite) x 4 cm (Höhe), - das Leder bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung    den wesentlichen Charakter der Ware, - soll dem Säubern von Glas- oder Spiegelflächen bei Fahrzeugen und im Haushalt dienen, - verpackt in einem Polybeutel mit Banderole aus Papier. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI