DEBTI10688/26-14205009000
Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage,
- nach den Antragsangaben:
- - aus einem ca. 62 cm langen, zweiteiligen Stab aus Kunststoff,
- - mit einem am Stab befestigten, ca. 40 cm langen, schmalen Streifen aus Leder,
- - mit einer an dem Streifen befestigten Nachbildung eines Pelzfells aus Plüschgewirken aus
Spinnstoffen mit einer Länge von ca. 7 cm,
- - mit mehreren am unteren Ende der Nachbildung des Pelzfells angebrachten Lederstreifen mit
einer Länge von jeweils ca. 11 cm,
- die Spinnstoffe und die Lederstreifen sind in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug
gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Lederstreifen
den wesentlichen Charakter der Ware,
- keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und
des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt.
"Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"