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Gürtel (Bekleidungszubehör) aus künstlichem Pelzwerk, sog. Damengürtel, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 1 mm dicken Außenlage aus als Nachahmung eines Pelzfelles mit Fasern beklebtem Gewebe (künstliches Pelzwerk in Leopardenfelloptik), - - einer ca. 1,3 mm dicken Mittellage aus Vliesstoff aus Spinnstoff, - - einer ca. 0,8 mm dicken Innenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, gerautem Gewirke aus Spinnstoff, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Breite von ca. 3 cm und einer Länge von ca. 105 cm, - die Außenlage aus künstlichem Pelzwerk geht über den Umfang eines einfachen Besatzes hinaus, somit ist der Gürtel der Position 4304 zuzuweisen. "Ware aus künstlichem Pelzwerk"
Künstliches Pelzwerk, Foto siehe Anlage, - Nachahmung eines Pelzfells, - durch Aufkleben von Fasern und Scherstaub auf ein Gewirke aus Spinnstoffen hergestellt, - Meterware mit einer Breite von 140 cm. "Künstliches Pelzwerk"
Künstliches Pelzwerk, Foto siehe Anlage, - Nachahmung eines Pelzfells (raubkatzenartig gefleckt), - durch Aufkleben von Fasern und Scherstaub auf ein Gewirke aus Spinnstoffen hergestellt, - an der Unterseite mit einem Gewebe aus Spinnstoffen verstärkt, - Meterware mit einer Breite von 125 cm. "Künstliches Pelzwerk"
Angaben des Antragstellers: Reifenabschnitte, meist Querschnitt, aus Weichkautschuk zur technischen Analyse, unbrauchbar für weitere Verwendung. Feststellungen an Warenfotos: Reifenabschnitte, die durch Herausschneiden aus Reifen erhalten werden. Die Abschnitte weisen an der Außenfläche ein Profil auf. Befund: Abfälle von Weichkautschuk.
Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein Granulat aus EPDM- Abfällen der industriellen Produktion mit einer Körnung von 1-3 mm. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Die Ware ist als Abfälle aus Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert in die Unterposition (KN) 4004 0000 des Zolltarifs einzureihen.