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1 Ergebnisse für "4402900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

440290000080andere6%
DEM/2440/08-14402900000

"Brikett aus Holzkohle", - verkohltes Holz, zu einem ca. 11,5 x 11,0 cm großen Stück gepresst, mit 7 runden und 7 rechteckigen Löchern durchsetzt, - mit einer von Nadelholz stammenden Struktur des Holzes (lt. Untersuchungsergebnis). "Holzkohle, zusammengepresst, nicht aus Bambus; Brikett aus Holzkohle"

DEM/1978/07-14402900000

"Deko-Kugel", - aus einem kugelförmigen Korpus aus Styropor, ohne eigene zierende Wirkung (Durchmesser ca. 10,5 cm), - auf der Außenseite vollständig mit Stücken von Holzkohle aus Kokosnussschalen beklebt, - zu Dekorationszwecken. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich in Bezug auf die Verwendung durch die Holzkohle bestimmt. Abbildung siehe Anlage "Holzkohle aus Kokosnussschalen (zusammengesetzte Ware aus Holzkohle -charakterbestimmend- und Kunststoff); sog. Deko-Kugel"

DEBTI16570/26-14602900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Pflanzenkübel mit einem herausnehmbaren Kunststoffeinsatz (Pflanztopf) mit den Abmessungen L 60 x B 20 x H 19 cm. Der Kübel ist unmittelbar aus 0,7 cm breiten Kunststoffstreifen (sog. Polyrattan; Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt, die in Flächenform miteinander verflochten sind und die Außenseite des Erzeugnisses bilden. Der Pflanzenkübel ist mit einem pulverbeschichteten Gestell aus Stahl verstärkt. Das Erzeugnis wird in den Farben braun, schwarz, grau und cremefarben angeboten. Zwei Pflanzkübel sind gemeinsam in Warenzusammenstellung mit Montagehalterungen für die Balkonbrüstung in einem Pappkarton verpackt. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Pflanzkübel den Charakter der Warenzusammenstellung. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen hier die Flechtstoffe den Charakter der Kübel. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

DEBTI16571/26-14602900000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Pflanzenkübel mit drei herausnehmbaren Kunststoffeinsätzen (Pflanztöpfe) mit den Abmessungen L 83 x B 39,5 x H 59 cm. Das Erzeugnis verfügt über eine Entwässerungsmöglichkeit. Der Kübel ist unmittelbar aus 0,7 cm breiten Kunststoffstreifen (sog. Polyrattan; Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt, die in Flächenform miteinander verflochten sind und die Außenseite des Erzeugnisses bilden. Der Pflanzenkübel ist mit einem pulverbeschichteten Gestell aus Stahl verstärkt. Das Erzeugnis wird in den Farben braun, schwarz, grau und cremefarben angeboten. Ein Pflanzkübel ist gemeinsam in Warenzusammenstellung mit zwei Gitter (je 43 x 83 cm) in einem Pappkarton verpackt, die bei Bedarf als Rankhilfe an der Oberseite des Kübels montiert werden können. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Pflanzkübel den Charakter der Warenzusammenstellung. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen hier die Flechtstoffe den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

DEBTI16569/26-14602900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Pflanzenkübel mit vier herausnehmbaren Kunststoffeinsätzen (Pflanztöpfen) mit den Abmessungen L 95 x B 27 x H 60 cm (Einsätze 20 x 20 x 16 cm). Der Kübel ist unmittelbar aus 0,7 cm breiten Kunststoffstreifen (sog. Polyrattan; Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt, die in Flächenform miteinander verflochten sind und die Außenseite des Erzeugnisses bilden. Der Pflanzenkübel ist mit einem pulverbeschichteten Gestell aus Stahl verstärkt. Das Erzeugnis wird in den Farben braun und cremefarben angeboten. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter der Ware. Der Pflanzkübel ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI