Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "4403"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/4403/08-119059045

Kokos-Mürbegebäck Original-Beutel aus beschichtetem Papier, Innenseite ausgekleidet mit durchsichtiger Folie; Aufdruck (auszugsweise): "Feingebäck; Kokosmürbgebäck; zartes Mürbgebäck mit saftigen Kokosflocken"; Nenninhalt: 150g Zutatenliste: Weizenmehl, Zucker, Kokosraspeln (19%), Pflanzenfett gehärtet, Glukosesirup, Volleipulver, Süßmolkenpulver, Magermilchpulver, Malzextrakt, Backtriebmittel: Ammoniumhydrogencarbonat, Salz, Aroma Inhalt: rundes Mürbegebäck, hellbraun gebacken; D = ca.4 cm; H= ca. 0,9 cm; mit unebener Oberfläche und sichtbar durchsetzt mit Kokosflocken Gesamtfett (Antragsangaben): 35,5 GHT Backware, gesüßte Kekse mit einem Fettgehalt von mehr als 35 GHT

DEF/4403/08-15903209090

Gewebe mit Kunststofflage, Artikelname: Smash, - als Meterware auf Rollen mit einer Gesamtdicke von 0,9 mm, - mit einer Breite von ca. 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem dichten, leinwandbindigen Gewebe aus Spinnstoff (ca. 3/5 der Gesamtdicke bildend); die Gewebelage dient somit nicht nur der Verstärkung, damit keine Ware des Kapitels 39, -- auf der Außenseite, mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, mit einer Lage (geprägte Folie) aus Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan) versehen (ca. 2/5 der Gesamtdicke bildend), die Folie bildet die Schauseite und stellt eine Lederimitation dar; - keine Mikrokügelchen enthaltend, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. - zur Herstellung von Polstermöbelstoffen.

DEM/4403/07-14419009000

Messerblock, - schräg stehender Vierkantblock aus Gummibaumholz (lt. Antragsteller), Abmessungen: ca. 21 x 14 x 8 cm, - mit sechs Schlitzen und einer kreisrunden Vertiefung zum Einstecken von Messern und einem Wetzstab ausgestattet, - zur Verwendung in der Küche. (Abbildung siehe Anlage) "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein tropisches Holz im Sinne der ZAnm 2 zu Kap 44; Messerblock"

DEF/4403/07-16402919000

Freizeitstiefel für Kinder, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit zwei Klettverschlüssen ausgestattet, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nach der Gesamtkonzeption, Form und Ausstattung nicht für Sportzwecke

DEF/4403/06-16307901090

Andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen, sog. Plopkiller 23956, Art.Nr. 30 01 83, siehe Foto, - aus undichten, 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Nylon (Polyamid - Chemiefasern), - durch Zusammenkleben mit einem formgebenden, runden Kunststoffrahmen (Durchmesser etwa 16 cm) konfektioniert, - befestigt an einem 30 cm langen, biegsamen "Hals" aus unedlem Metall; mit einem Schraubgewinde am unteren Ende, mit dem die Ware in einem Metallarm zur Befestigung fest verankert wird, - wird an ein Stativ angeschraubt und vor einem Aufnahmemikrofon platziert, um sog. Plopgeräusche zu verhindern, - stellt sich nicht als Teil, sondern als Zubehör für ein Mikrofon dar, somit keine Einreihung in die Position 8518, - im Hinblick auf die Verwendung verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI