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Siehe auch

DE18780/14-144042000

"Holzdochte" - aus in Längsrichtung gesägten, dünnen und biegsamen Streifen (Abmessungen ca. 15 x 2 cm und 15 x 0,5 cm) aus Laubholz, zusammengesetzt mit einer Halterung aus unedlem Metall (Abmessungen ca. 1,5 x 0,5 cm) gemeinsam in einem Folienbeutel verpackt, - zur Verwendung in Kerzen (nicht Gegenstand der VZTA) als Dochte. (Abbildung siehe Anlage) Das Holz bestimmt den Charakter des Ganzen. "Holzstreifen, nicht aus Nadelholz (zusammengesetzte Ware aus Holz -Charakter bestimmend- und unedlem Metall); sog. Holzdochte"

DEBTI44945/25-14404100010

Bei den zu 200 Stück in einer Kunststofftüte verpackten "Stäbchen" handelt es sich um dünne, schmale, gleichmäßige Streifen/Lamellen aus in der Längsrichtung gesägtem, teilweise bunt gefärbtem Holz (ca. 5 cm lang,0,2 cm breit und 0,2 cm dick). Derartige Erzeugnisse werden z.B. zum Herstellen von Zündhölzern verwendet. Nach makroskopischer Untersuchung handelt es sich um Nadelholz. Die Waren sind gemeinsam mit 200 Pailletten, 400 Perlen und 200 Schmucksteinen aus Kunststoffen, 3 Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und 4 Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern und 30 Spateln aus Holz, verschiedenen Spinnstoffgarnen, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. „Kreativ Box Mixed #935“) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Stäbchen können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen, aus Nadelholz" in den TARIC-Code 4404 1000 10 einzureihen.

DEBTI1299/24-944041000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um dünne, schmale, gleichmäßige Streifen/Lamellen aus in der Längsrichtung gesägtem, bunt gefärbtem Nadelholz (Abmessungen ca. 4,1 x 0,2 x 0,2 cm), zum Herstellen von Zündhölzern geeignet. Insgesamt 200 Stäbchen sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-8, DEBTI-1299/24-10 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Holzstäbchen, bunt rechteckig) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen, aus Nadelholz" eingereiht.

DEBTI43823/22-94404100010

Bei den zu 200 Stück in einer Kunststofftüte verpackten "Stäbchen" handelt es sich um dünne, schmale, gleichmäßige Streifen/Lamellen aus in der Längsrichtung gesägtem, teilweise bunt gefärbtem Holz (ca. 5 cm lang,0,2 cm breit und 0,2 cm dick). Derartige Erzeugnisse werden z.B. zum Herstellen von Zündhölzern verwendet. Nach makroskopischer Untersuchung handelt es sich um Nadelholz. Die Waren sind gemeinsam mit 200 Pailletten, 400 Perlen und 200 Schmucksteinen aus Kunststoffen, drei Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und vier Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern und 30 Spateln aus Holz, verschiedenen Spinnstoffgarnen, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. „Kreativ Box Mixed #935“) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Stäbchen können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen (s. auch DEBTI-43823/22-1 bis DEBTI-43823/22-8 und DEBTI-43823/22-10 bis DEBTI-43823/22-15). Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen, aus Nadelholz" in den TARIC-Code 4404 1000 10 einzureihen.

DEBTI29362/19-94404100010

Bei den zu 200 Stück in einer Kunststofftüte verpackten "Stäbchen" handelt es sich um dünne, schmale, gleichmäßige Streifen/Lamellen aus in der Längsrichtung gesägtem, teilweise bunt gefärbtem Holz (ca. 5 cm lang,0,2 cm breit und 0,2 cm dick). Derartige Erzeugnisse werden z.B. zum Herstellen von Zündhölzern verwendet. Nach makroskopischer Untersuchung handelt es sich um Nadelholz. Die Waren sind gemeinsam mit 200 Pailletten, 400 Perlen und 200 Schmucksteinen aus Kunststoffen, 3 Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und 4 Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern und 30 Spateln aus Holz, verschiedenen Spinnstoffgarnen, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton ("sog. Bastelkiste") für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Stäbchen können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind zolltariflich als "Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen, aus Nadelholz" in die Codenummer 4404 1000 10 0 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI