DEM/2379/08-14412320000
"Bodenabdeckplatte",
- rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von 740 x 655 x 9 mm,
- aus 5 aufeinander geleimten Furnieren aus Holz mit einer Dicke von weniger als 6 mm,
deren Faserrichtungen im 90 Grad Winkel gegeneinander versetzt sind,
- mit mindestens einer äußeren Lage aus Pappelholz (lt. Angaben des Antragsteller),
- auf beiden Oberflächen mit phenolharzgetränktem Papier beschichtet,
- dient als Bodenabdeckplatte für Stahlgittercontainer.
"Sperrholz, nicht aus Bambus, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder
weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus Laubholz (Pappel, kein tropisches Holz im
Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 44)"