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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE17231/10-14412321000

"Sperrholz-Bodenplatte" - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von 1500 x 2498 x 12 mm bzw. 1500 x 2498 x 15 mm, - aus 9 bzw. 11 aufeinander geleimten Furnieren aus Holz mit einer Dicke von weniger als 6 mm, deren Faserrichtungen im 90 Grad Winkel gegeneinander versetzt sind, - mit mindestens einer äußeren Lage aus Birkenholz (lt. Angaben des Antragsteller), - dient als Bodenplatte für Fahrzeugböden. (Abbildungen siehe Anlage) "Sperrholz, nicht aus Bambus, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus Birkenholz (Laubholz, kein tropisches Holz im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 44), sog. Sperrholz-Bodenplatte"

DE5370/10-14412321000

"Bodenabdeckplatte" - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von 550 x 670 x 9 mm, - aus 5 aufeinander geleimten Furnieren aus Holz mit einer Dicke von weniger als 6 mm, deren Faserrichtungen im 90 Grad Winkel gegeneinander versetzt sind, - mit mindestens einer äußeren Lage aus Pappelholz (lt. Angaben des Antragsteller), - auf beiden Oberflächen mit phenolharzgetränktem Papier beschichtet, - dient als Bodenabdeckplatte für Stahlgittercontainer. "Sperrholz, nicht aus Bambus, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus Pappelholz (Laubholz, kein tropisches Holz im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 44)"

DE5371/10-14412321000

"Bodenabdeckplatte" - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von 740 x 655 x 9 mm, - aus 5 aufeinander geleimten Furnieren aus Holz mit einer Dicke von weniger als 6 mm, deren Faserrichtungen im 90 Grad Winkel gegeneinander versetzt sind, - mit mindestens einer äußeren Lage aus Pappelholz (lt. Angaben des Antragsteller), - auf beiden Oberflächen mit phenolharzgetränktem Papier beschichtet, - dient als Bodenabdeckplatte für Stahlgittercontainer. "Sperrholz, nicht aus Bambus, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus Pappelholz (Laubholz, kein tropisches Holz im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 44)"

DEBTI39767/22-14412331000

Bodenplatten (Abbildungen siehe Anlage) - mit einer Plattenstärke von 27 mm, Längen von 177 bis 238 cm   und Breiten von 28,5 bis 150 cm, - aus 20 aufeinander verleimten Holzfurnierlagen aus Birkenholz,   mit einer Dicke je Furnierlage von weniger als 6 mm, davon    Furnierlagen: 2-4, 10+11 und 17-19 faserparallel verlaufend und   innerhalb der Platte symmetrisch angeordnet, restliche Furnier-   lagen gegeneinander gekreuzt verleimt (somit die meisten   Furnierlagen in einem Winkel angeordnet), - beidseitig mit einem dunkelbraunen Film beschichtet, - zur Verwendung als Fahrzeug-Bodenplatten. "Sperrholz, nicht aus Bambus, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus)  mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, nicht mit einer äußeren Lage aus tropischem Holz,  mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz, hier aus  Birkenholz (Betula spp.) -  Bodenplatten"

DEBTI39775/22-14412331000

Sperrholz-Bodenplatten aus Birke (Abbildung siehe Anlage) - aus insgesamt 9 bzw. 11 Furnierlagen, jeweils mit einer Dicke von weniger   als 6 mm, in Faserrichtung im 90 Grad Winkel gegeneinander versetzt,    Oberflächen ohne Bestrich oder Beschichtung, äußere Lagen aus   Birkenholz,  - Außenmaße: 1500 x 2498 x 12 mm bzw. 1500 x 2498 x 15 mm,  - zur Verwendung als Bodenplatten für Fahrzeugböden.  "Sperrholz, nicht aus Bambus, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, nicht mit einer äußeren Lage aus tropischem Holz, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz, hier aus Birkenholz (Betula spp.); Sperrholz-Bodenplatten aus Birke"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI