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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE4905/17-14411941000

Holzweichfaserplatten - unterschiedlich große Faserplatten aus Holz, im Trockenverfahren hergestellt, mit einer Dichte von 0,05 bis 0,26 g/cm³ (lt. Antragsteller; keine mitteldichten Faserplatten), - Abmessungen: Dicken von 4 bis 240 mm, Länge x Breite: 1200 x 625 mm, 1350 x 575 mm, 1250 x 600 mm, 1200 x 500 mm, 1200 x 600, 860 x 590 mm, 2500 x 1000 mm bzw. 2500 x 1500 mm, - ohne weitere Bearbeitungen, - zur Dämmung von Gebäuden (Dach, Wand, Boden oder Decke). (beispielhafte Abbildung siehe Anlage) "Faserplatten aus Holz, nicht mitteldicht, mit einer Dichte von weniger als 0,5 g/cm³, nicht mechanisch bearbeitet"

DEBTI17390/26-14421991000

Toilettensitz (exemplarische Abbildung siehe Anlage) - Toilettensitz mit Deckel, aus entsprechend geformten Zuschnitten   aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antrag), bedruckt und lackiert   bzw. mit bedruckter Folie beklebt, - mit vier Auflagepuffern an der Sitz-Unterseite und 2 Auflage-   puffern an der Deckel-Unterseite, aus ABS-Kunststoff, - Sitz und Deckel sind durch zwei Metallscharniere, welche über   eine Absenkautomatik verfügen, miteinander verbunden, - noch nicht zusammengesetzt, - gemeinsam mit Beipack (Montagematerial und Aufbauanleitung)   in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter des Ganzen wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Toilettensitz aus Holzfaserplatten bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faser- platten, noch nicht zusammengesetzt (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff und unedlem Metall, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Toilettensitz“

DEBTI21115/26-14421991000

Webrahmen aus MDF (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Faserplatte (MDF, lt. Antragsteller), auf die bestimmte Größe von 12,5 x 17,5 cm   zugeschnitten sowie an den Ober- und den Unterkanten jeweils mit 24 Einkerbungen in   gleichmäßigen Abständen ausgestattet, - zum Spannen von Kettfäden, ohne Vorrichtung zum abwechselnden Heben dieser   (keine Webmaschine der Position 8446), - wird als Unterlage/Halter während des Webvorgangs verwendet (kein Werkzeug der   Pos. 4417). "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatte"

DEBTI14627/26-14419110000

Back-/Tranchierbrett (Abbildung siehe Anlage), - rechteckiges Brett aus aufeinander und nebeneinander verleimten Bambuslamellen   (Lagenholz), geölt (lt. Antragsteller), an drei Seiten mit einem ca. 4,5 cm hohen   umlaufenden Rand, vorne mit einer ca. 3 cm hohen Anschlagleiste sowie auf der   Oberseite mit einer umlaufenden Rille versehen, Abmessungen ca. 50 x 40 cm, - zur Verwendung als Schneidebrett zum Zubereiten von Speisen in der Küche, - verpackt in klarsichtiger Kunststoffolie mit Papiereinleger. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, Schneidebrett;  Back-/Tranchierbrett"

DEBTI8905/26-14421991000

Toilettensitz (Abbildung siehe Anlage) - Toilettensitz mit Deckel, aus entsprechend geformten Zuschnitten   aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antrag), weiß lackiert, mit Hochglanz-   oberfläche, - mit vier Auflagepuffern an der Sitz-Unterseite und 2 Auflage-   puffern an der Deckel-Unterseite, aus Kunststoff, - Sitz und Deckel sind durch zwei Metallscharniere, welche über eine   Absenkautomatik verfügen, miteinander verbunden, - noch nicht zusammengesetzt, - gemeinsam mit Beipack (Montagematerial und Aufbauanleitung)   in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter des Ganzen wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Toilettensitz aus Holzfaserplatten bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faser- platten (noch nicht zusammengesetzte Ware in Warenzusammen- stellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakter- bestimmendem Beipack), sog. Toilettensitz“

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI