DEBTI29871/23-14818500000
Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind:
1. Ein aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies, bestehend aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Spinnstofffasern, die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt.
Abbildung siehe Anlage.
2. Ein rechteckiges, sogenanntes Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind.
Die Waren sollen gemeinsam Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich gewährleisten.
Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter Nr. 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.