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1 Ergebnisse für "4418500000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

441850000080Schindeln ("shingles" und "shakes")6%
DEBTI19021/25-14818500000

Es handelt sich um Esslätzchen für den einmaligen Gebrauch (Abmessungen: etwa 37 x 63,5 cm) aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis, bestehend aus einer Lage aus weißem Vlies aus Zellstofffasern (Tissue) und einer Lage aus einer dünnen Kunststofffolie, die durch Kleben miteinander verbunden sind. Die Kunststofflage macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Die Lätzchen sind an der unteren Schmalseite durch Umschlagen und Randbefestigung mit einer etwa 10,5 cm tiefen (Auffang-)Tasche (Krümeltasche) und im oberen Bereich mit einer Perforation zum Heraustrennen zweier Bänder, die das Umhängen des Lätzchens ermöglichen, versehen. Die Erzeugnisse dienen in der Patienten- und Altenpflege als Wäscheschutz und sind zu 50 Stück in Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4818 5000 00.

DEBTI48851/24-14818500000

Es handelt sich um Esslätzchen für den einmaligen Gebrauch (Abmessungen: etwa 37 x 63,5 cm) aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis, bestehend aus einer Lage aus weißem Vlies (Dicke: 8 Mikron) aus Zellstofffasern (sog. Tissue) und einer Lage aus einer Kunststofffolie (Dicke 1,4 Mikron), die durch Kleben miteinander verbunden sind. Der untere Bereich des Lätzchens in einer Breite von etwa 9 cm wird ausschließlich durch die Kunststofffolie gebildet. Die Folie ist durch Umschlagen und seitliches Befestigen als Tasche ausgeformt, um heruntergefallene Nahrungsbestandteile aufzufangen. Der obere Bereich des Lätzchens ist vorgestanzt, um zwei Streifen herauszulösen, die ein Fixieren des Lätzchens um den Hals des Trägers zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient in der Patienten- und Altenpflege als Wäscheschutz und ist zu 50 Stück in einem Folienbeutel verpackt und zu 1000 Stück in einem Karton umverpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4818 5000 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Dicke und der Bedeutung für die Verwendung durch das Vlies aus Zellstofffasern bestimmt wird.

DEBTI29871/23-14818500000

Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind: 1. Ein aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies, bestehend aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Spinnstofffasern, die durch hohen  Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt. Abbildung siehe Anlage. 2. Ein rechteckiges, sogenanntes Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind. Die Waren sollen gemeinsam Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich gewährleisten. Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter Nr. 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.

DEBTI29869/23-14818500000

Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind: 1. Ein aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies, bestehend aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Spinnstofffasern, die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt. Abbildung siehe Anlage. 2. Ein rechteckiges, sogenanntes Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind. Die Waren sollen gemeinsam Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich gewährleisten. Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter Nr. 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.

DEBTI5376/22-14818500000

Es handelt sich um ein durch Zusammennähen hergestelltes, schlauchförmiges (Länge: etwa 50 cm, max. Breite, flachliegend: etwa 21 cm), zweilagiges Flächenerzeugnis, bestehend aus einer Lage Vlies aus Zellstofffasern (Airlaid) und einer dünnen Tunnellage (weniger als die Hälfte) aus Kunststofffolie. An den Enden ist das Erzeugnis mit elastischen, verengenden Bändern ausgestattet. Die Ware soll als Ärmelschoner bei Arbeiten mit Flüssigkeiten verwendet werden und ist zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Sie sind zu 10 Stück in einem Polybeutel und 40 Polybeutel in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4818 50 00 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach Dicke und der Bedeutung für die Verwendung durch das Vlies aus Zellstofffasern bestimmt wird.

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