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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI43327/25-14818909000

Es handelt sich um zweilagige Flächenerzeugnisse (Abmessungen unter anderem etwa 80 x 210 cm bzw. 100 x 210 cm bzw. 110 x 210 cm bzw. 120 x 210 cm) mit folgendem Aufbau: - eine Lage aus einem Vlies aus Zellstofffasern (Tissue) und - eine Lage aus einer dünneren Kunststofffolie. Zusätzlich sind zwischen diesen Lagen je nach Ausführung 17 bzw. 48 bzw. 50 blaue Spinnstofffäden in regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Abständen parallel zur Längsrichtung eingearbeitet. Die sog. Trageschutzlaken werden im medizinischen Bereich und von Rettungsdiensten zum einmaligen Gebrauch zum Abdecken von Liegen und Tragen verwendet. Sie sind jeweils zu 25 Stück in einem sog. Pack zusammengefasst. Vier solcher Packs sind in einem Karton aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Betttüchern ähnliche Ware aus Vliesen aus Zellstofffasern zu medizinischen oder hygienischen Zwecken, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 90 90 00.

DEBTI43322/25-14818909000

Nach den vorgelegten Warenmustern und den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um etwa 1,1 x 1,9 m große, mehrlagige Flächenerzeugnisse mit folgendem Aufbau:  1. Eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. je nach Ausführung zwei, vier, sechs oder zehn Innenlagen aus Tissue-Papier, 3. eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Lagen sind im Randbereich miteinander entweder durch Prägung verfestigt bzw. vernäht. Die Erzeugnisse werden beim Patiententransport und bei der Ersten Hilfe als Einwegdecke zu hygienischen Zwecken verwendet. Die Decken sind jeweils in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Krankenhaus oder zu hygienischen Zwecken, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 9090 00.

DEBTI26633/25-14818909000

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern. Das Vlies weist eine gewirkeähnliche Oberflächenstruktur auf. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus papiermäßig aufgeschlossenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Viskosefasern (Chemiefasern aus regenerierter Cellulose). Das Vlies wurde im Wetlaid-Verfahren (Nasslegeverfahren) hergestellt und soll z. B. im sanitären Bereich zu feuchten Einwegtüchern weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm gehandelt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zum TARIC-Code 4818 90 90 00.

DEBTI25614/25-14818909000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus einem festen Vlies aus nicht versponnenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Baumwolle (Abmessungen: etwa 3,5 x 2,2 x 0,2 cm). Die Zuschnitte dienen als Ersatzvliese für Autobedufter und sollen mit Raumduft beträufelt und in eine Halterung eingebracht werden. Zehn Vliese sind in einen Kunststoffbeutel eingesteckt und in einer mit Produktangaben bunt bedruckten Faltschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, auf Größe oder auf Form zugeschnitten, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zur Codenummer 4818 9090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI20283/25-14818909000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus einem festen Vlies aus nicht versponnenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Baumwolle (Abmessungen etwa 3,5 x 2,2 x 0,2 cm). Die Zuschnitte dienen als Vliese für ein Beduftungsgerät und sollen mit ätherischen Öl beträufelt in eine Halterung eingebracht werden. Fünf Vliese sind gemeinsam in einen Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, auf Größe oder auf Form zugeschnitten, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zur Codenummer 4818 9090 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI