Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "4419190000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

441919000080andere6%
DEBTI6939/26-14419190000

Brotkasten (Abbildung siehe Anlage), - annähernd quaderförmiger Kasten mit Seitenwänden und Boden   aus aufeinander und nebeneinander geleimten Bambuslamellen   (holziger Stoff), einem angeschraubten, aufklappbaren, mit einem   Edelstahlgriff ausgestatteten, beschichteten Deckel aus unedlem   Metall sowie vier Kunststofffüßen, Abmessungen ca. 36,3 x 20 x 13,5 cm, - in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf   aufgemacht, - dient der Aufbewahrung von Brot bei Tisch oder in der Küche. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und Wertes durch den Bambus bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend -, unedlem Metall und Kunststoff)"

DEBTI6947/26-14419190000

Brotkasten (Abbildung siehe Anlage), - annähernd quaderförmiger Kasten mit Seitenwänden und Boden   aus aufeinander und nebeneinander geleimten Bambuslamellen   (holziger Stoff), einem angeschraubten, aufklappbaren, mit einem   Griff aus Bambus ausgestatteten, beschichteten Deckel aus unedlem   Metall sowie vier Kunststofffüßen, Abmessungen ca. 36 x 21 x 17 cm, - in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf   aufgemacht, - dient der Aufbewahrung von Brot bei Tisch oder in der Küche. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und Wertes durch den Bambus bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend -, unedlem Metall und Kunststoff)"

DEBTI6948/26-14419190000

Messerblock mit Utensilienhalter (Abbildung siehe Anlage), - aus einer rechteckigen Bodenplatte mit einem quaderförmigen und   einem rechteckigem Aufbewahrungsbehältnis in unterschiedlicher   Höhe, aus Brettchen aus aufeinander- und nebeneinander verleimten   Bambuslamellen gefertigt, Abmessung ca. 17,2 x 12,5 x 23,3 cm (lt. Antrag),  - mit einem herausnehmbaren "Borsteneinsatz" aus einem dichten    Bündel aus Kunststoffmonofilen ausgestattet,  - dient dem Einstecken und Aufbewahren von Messern und dem    Aufbewahren von anderen Küchenutensilien,  Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird durch das Holz  bestimmt.  "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Kunststoff"

DEBTI43471/25-34419190000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sogenannte Partypicker aus einem „Partyset 17-teilig“ : - acht, ca. 6,5 cm lange angespitzte Spieße aus Bambus (lt. Antragsteller), am oberen Ende mit einem kleinen, flachen, bunt bedruckten Papierzuschnitt (Luftballon, Kerze, Partyhut, Cupcake) beklebt, - zum Aufspießen von Lebensmittelhäppchen. Der Bambus bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Waren. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit vier Partyhüten, vier Partytröten und einer Kuchengirlande für den Verkauf aufgemacht. Die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen mithin keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar. Die einzelnen Bestandteile sind daher getrennt einzureihen (s. DEBTI-43471/25-1, DEBTI-43471/25-2 und DEBTI-43471/25-4). Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Bambus -charakterbestimmend- und Papier)".

DEBTI9483/26-14419190000

Deko-Picker (Abbildung siehe Anlage), - aus einem einseitig angespitzten Bambusspieß (lt. Antragsteller), mit einer Länge von 10,5 cm,   am oberen Ende mit einer dekorativen Holzperle (Ahorn lt. Antragsteller) mit aufgebrachten   Mustern versehen, - zum Aufspießen von Lebensmittelhäppchen, bei Tisch oder in der Küche, - zu 12 Stück in einem Beutel bzw. zu je 80 Stück in einer Box aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bambus bestimmt. "Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Bambus -charakterbestimmend- und Ahornholz)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI