DEBTI21542/17-14419901000
"Schneide- und Servierbrett aus Teakholz, Art. TH106, TH108, TH201-TH204, TH206-207, TH303, TH309,
TH313, TH315, TH317, TH331-333, TH401-405, TH409, TH513-514, TH516-519, TH533, TH535, TH601,
TH702-703, TH 902"
- flaches Erzeugnis aus nebeneinander verleimten Holzleisten oder Holzwürfeln, aus Teakholz
(lt. Antragsteller, tropisches Holz i.S.d. Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44), aus der
Artikelgruppe "Teakhaus", in runder, ovaler, quadratischer bzw. rechteckiger Form, teilweise
mit abgeschrägten Kanten, Griff oder Grifflöchern oder einer Saftrille versehen, in verschiedenen
Abmessungen (z.B. 51 x 38 x 3,8 cm, 25 x 16,5 x 1,4 cm),
- mit Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht (nach dem beispielhaften Warenmuster, Art. TH201),
- zur Verwendung bei Tisch und in der Küche zum Schneiden von Lebensmitteln.
(beispielhafte Abbildung s. Anlage)
"Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus Bambus, aus tropischem Holz im
Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44"