DEBTI18567/21-14419909000
Schneidbrett aus Akazienholz
(beispielhafte Abbildung siehe Anlage),
- 3 Schneidebretter aus Akazienholz in unterschiedlichen
Abmessungen, welche jeweils in einem Obst- und
Gemüsebeutel aus Spinnstoffen derselben Größe ein-
gesteckt und nochmals in einem Pappkarton verpackt,
weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch
zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienend, somit
keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b)
darstellend, damit getrennt voneinander einzureihen,
- hier Schneidebrett:
- - rechteckige, an den Kanten abgerundete Schneide-
bretter aus Akazienholz (lt. Antrag), in den
Abmessungen: 35 x 25 x 4 cm und 41 x 31 x 4 cm,
mit umlaufender Saftrille auf der einen Seite und
einer länglichen Kuhle am unteren Ende auf der
anderen Seite des Brettes, mit jeweils einer Griff-
mulde an den beiden Kurzseiten versehen, sowie
einem Schneidebrett weder mit Griffmulde, Saftrille
oder Kuhle, in den Abmessungen 38 x 25 x 1 cm,
- - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche.
"Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche,
andere als aus Bambus, andere als aus tropischem Holz
im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44;
sog. Schneidebrett"