DEBTI15739/26-14420909990
Schubladenbox Mosaik, (Abbildung siehe Anlage)
- quaderförmiges, oben offenes Behältnis (Maße ca. 12 x 12 x 12 cm), mit Boden
aus Sperrholz und Seitenteilen aus massivem Holz, aus Tannenholz (lt. Antragsteller),
auf einer Außenseite mit Mosaik-Muster bedrucktem Papier und einem Holzknauf
versehen,
- zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (Stifte, Notizzettel, usw.), den Brief-
ordnern und Federschalen ähnliche Ablage z.B. zum Aufstellen auf Schreibtischen,
nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden (kein Möbel des Kapitels 94),
- in Papier mit Barcode Sticker für den Verkauf aufgemacht.
Das Holz bestimmt aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des
Umfanges den Charakter der Ware.
"Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein
Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend - und Papier)"