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1 Ergebnisse für "4420909990"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

442090999080andere6%
DEBTI17613/26-14420909990

Ablagebox (Abbildung siehe Anlage),  - Ablagefach aus einem Boden, einem umlaufenden Rahmen mit   Griffausschnitt sowie zwei länglichen Standfüßen, aus Lagenholz   aus Birkenholz (lt. Antragsteller), Abmessung ca. 23 x 32 x 7 cm,  - zum Aufstellen z.B. auf Schreibtischen, in Regalen (nicht dazu be-   stimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), dient dort   zur Aufbewahrung von z.B. Akten, Unterlagen oder Ähnlichem.  "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94,  nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI15736/26-14420909990

Zahnputzbecher (Abbildung siehe Anlage), - zylindrischer Becher aus Holz (lt. Antragsteller Akazienholz, Abmessungen (Ø x H)   ca. 7,2 cm x 11 cm),  - in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Aufbewahrung von z.B. Zahnbürsten. "Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht  aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein  Stammstück; Zahnputzbecher"

DEBTI19684/26-14420909990

Mini Regal mit 2 Ablagebrettern (Abbildungen siehe Anlage) - Set aus zwei Innenausstattungsgegenständen aus: - - einer Tischstaffelei in Form eines dreibeinigen Gestells aus Pappel-     holzleisten, hintere Leiste mittels quer angebrachtem Holz-     dübel anklappbar, Gesamthöhe ca. 16 cm, zur Verwendung     als Halter/Aufsteller für z.B. ein kleines Ablageregal, und - - einem Ablageregal aus einer Rückwand mit zwei Ablageleisten aus     lackierten Faserplatten (MDF) zur Ablage kleinerer Gegenstände     z.B. kleinen Fotos (alle Materialangaben lt. Antragsteller), ohne    Montagevorrichtung zur Wandbefestigung, - beide Innenausstattungsgegenstände sind aufgrund ihrer Größe   dazu geeignet auf Tischen und ähnlichen Möbelstücken sowie   an einer Wand angelehnt aufgestellt zu werden (keine Möbel der   Position 9403), - gemeinsam in einer üblichen Verpackung für den Verkauf aufgemacht. "Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI15739/26-14420909990

Schubladenbox Mosaik, (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis (Maße ca. 12 x 12 x 12 cm), mit Boden   aus Sperrholz und Seitenteilen aus massivem Holz, aus Tannenholz (lt. Antragsteller),   auf einer Außenseite mit Mosaik-Muster bedrucktem Papier und einem Holzknauf   versehen, - zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (Stifte, Notizzettel, usw.), den Brief-   ordnern und Federschalen ähnliche Ablage z.B. zum Aufstellen auf Schreibtischen,   nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden (kein Möbel des Kapitels 94), - in Papier mit Barcode Sticker für den Verkauf aufgemacht. Das Holz bestimmt aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfanges den Charakter der Ware. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht  aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein  Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend - und Papier)"

DEBTI14626/26-14420909990

Besteckkasten, Bamboo (Abbildung siehe Anlage), - rechteckiger Ablagekasten aus lackiertem Bambus (lt. Antragsteller),   mit fünffacher Inneneinteilung, Abmessungen ca. 34 x 26 x 5 cm, - zur Aufbewahrung von Besteck, - zusammen mit einem Papiereinleger in einer Kunststofffolie verpackt. "Besteckkasten aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen  Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI