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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DE18240/13-14421909890

"Spielhaus mit Sandkasten" - in Form einer hausähnlichen Konstruktion aus massivem Holz mit halbhohen, gitterartigen Wänden und einem Boden, mit Dach aus PE-Gewebe, auf vier Rollen aus Kunststoff montiert (Abmessungen: BxTxH ca. 138 x 136 x 144 cm), - einem Sandkasten mit umlaufenden Rahmen mit Sitzbank, aus massivem Holz (Abmessung: ca. 93 x 93 cm), - die hausähnliche Konstruktion kann zum Schutz des Sandkasten passgenau über diesen gerollt werden, - in einem bedruckten Karton, zerlegt, mit Aufbauanleitung und Montagematerial verpackt, - zur Aufbewahrung von Sand. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter des Ganzen wird durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Pos 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, nicht aus Faserplatten, zerlegt (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Gewebe und Kunststoff); sog. Spielhaus mit Sandkasten"

DE15503/13-144219098

"Pflanztrog mit Rankhilfe" - aus einem rechteckigen Kasten (LxBxH: ca. 60 x 28,5 x 28,5 cm) mit geschlossenen, rot- braunfarbenen Fronten, mit Rankhilfe/Spalier (LxHxD: ca. 60 x 100 x 3 cm) aus rautenförmig angeordneten Holzstreben, aus massivem Tannenholz (lt. Antragsteller), - noch nicht zusammengebaut (zerlegt), - zur Verwendung als Pflanzkasten mit Rank- bzw. Kletterhilfe im Außenbereich. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, nicht aus Faserplatten, keine Bügelbretter und -tische, zerlegt; sog. Pflanztrog mit Rankhilfe"

DE15313/13-144219098

Bambusmatte Shanghai 12716, 12717 - Matten aus getrockneten, gespaltenen, dickwandigen, starren Bambusstäben (Breite je Stab ca. 10 - 15 mm, Dicke je ca. 4 mm, nicht zum Flechten geeignet), die parallel angeordnet und mit verzinktem Eisendraht zusammengehalten werden, - in verschiedenen Abmessungen (H x L: 90 x 500 cm, 90 x 300 cm), - zur Verwendung im Freien als Abtrennung (Wind- oder Sichtschutz, Sicherheitszaun, Grundstücksabgrenzung). (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird durch den Bambus bestimmt. "Andere als in den Pos 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, nicht aus Faserplatten (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Draht), sog. Bambusmatte"

DE14869/13-14421909890

Bambusscheiben, Art. 10166082, - ca. 10 mm dicke, abgeschrägte, ovale Stücke von Bambusrohre (lt. Antragsteller), - 20 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt, - ohne erkennbaren Ziercharakter, nicht zur Herstellung von Korb- oder Flechtwaren geeignet, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als in den Pos 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, nicht aus Faserplatten kein Bügelbrett oder -tisch; sog. Bambusscheiben"

DE13570/13-14421909890

Quilt Holzrahmen aus Buchenholz - zwei ineinander gefügte, ca. 4 mm dicke Ringe aus Lagenholz aus Buche: - - Außenring seitlich geöffnet, durch eine Schraube mit Flügelmutter feststellbar (Durch- messer ca. 37 cm), - - Innenring geschlossen (Durchmesser ca. 36 cm), - zum Spannen und Fixieren von Spinnstoffen bei Steppnäharbeiten (Quilten). (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der Ware wird durch die Holzringe bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, Bügeltisch oder -brett (zusammengesetzte Ware aus Holzringen -charakterbestimmend- und Metallschrauben)"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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