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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI8251/26-14421910000

Bambusmatte (Abbildung siehe Anlage) - Matten aus getrockneten, gespaltenen, dickwandigen, starren   Bambusstäbchen holziger Stoff, (Breite je Stab ca. 10 - 15 mm, Dicke je ca. 4 mm,   nicht zum Flechten geeignet) die parallel angeordnet und mit verzinktem   Eisendraht zusammengehalten werden, in unterschiedlichen Abmessungen, - in Kunststofffolie verpackt, - zur Verwendung im Freien als Abtrennung (Wind- oder Sichtschutz,   Sicherheitszaun, Grundstücksabgrenzung). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz,  keine Kleiderbügel, keine Särge,  aus Bambus (zusammengesetzte  Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)“

DEBTI51554/25-144219100

Einkaufswagenlöser (Abbildung siehe Anlage) - aus einem ca. 7 x 2,5 cm großen, spezifisch geformten, flachen,   mit Firmenlogo bedruckten Anhänger aus Bambus (holziger Stoff)   mit einem kreisförmigen, in Größe und Form etwa einer Ein-Euro-Münze   entsprechenden Ansatzstück zum Lösen von Einkaufswagen und einem   ca. 1 cm großen Ring aus unedlem Metall (vernickeltes Eisen) zum   Befestigen an einem Schlüsselbund oder zum Befestigen eines   Schlüssels (alle Materialangaben lt. Antragsteller), - in einer dafür üblichen Verpackung aus Kunststoff mit bedrucktem   Pappeinleger aufgemacht (lt. Abbildung). Der Bambus-Anhänger ist hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmend. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Bambus-Anhänger -charakterbestimmend- und Ring aus unedlem Metall)"

DEBTI12217/26-14421910000

Bambus Spieße (beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - naturfarbene, einseitig angespitzte Stäbchen aus Bambus (lt. Antragsteller)   mit einer Länge bis zur Spitze von 125 - 800 mm sowie einem Durchmesser   von 2,5 - 5,0 mm, - zu 50 - 1000 Stück in einem Beutel verpackt, - zur Verwendung als z.B. Fleischspieße. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine  Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus - Bambus Spieße"

DEBTI6443/26-14421910000

Unterkonstruktion aus Bambus - in Form von Vierkantleisten aus in Längsrichtung stabverleimten   (Kante-an-Kante, nebeneinander verleimt) Bambusleisten (lt. Antrag),   an allen vier Langseiten gehobelt, an den Kanten abgerundet und an   den Kurzseiten gefalzt (somit profiliert), geölt, - mit einer Stärke von 30 und 40 mm und einer Breite von 40 und 60 mm,   in Längen von 300 bis 5000 mm, - zur Verwendung als Unterkonstruktion für Terrassendielen. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; sog. Unterkonstruktion"

DEBTI6444/26-14421910000

Terrassendielen Bambus (Abbildung siehe Anlage) - in Form von brettartigen Paneelen aus in Längsrichtung stabverleimten   (Kante-an-Kante, nebeneinander verleimt) Bambusleisten (lt. Antrag),    auf Ober- und Unterseite profiliert (gekehlt, genutet, geriffelt), an den Kanten   abgerundet und Längsseitig genutet (somit profiliert), gehobelt und geölt, - mit einer Stärke von 20, 22 und 25 mm und einer Breite von 137, 140   und 180 mm, in Längen von 300 bis 5000 mm, - zur Verwendung als Terrassenbelag / -diele. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz,  keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; sog. Terrassendielen Bambus"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI