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2 Ergebnisse für "4421910000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

442191000010andere6%
442191000080aus Bambus6%
DEBTI8251/26-14421910000

Bambusmatte (Abbildung siehe Anlage) - Matten aus getrockneten, gespaltenen, dickwandigen, starren   Bambusstäbchen holziger Stoff, (Breite je Stab ca. 10 - 15 mm, Dicke je ca. 4 mm,   nicht zum Flechten geeignet) die parallel angeordnet und mit verzinktem   Eisendraht zusammengehalten werden, in unterschiedlichen Abmessungen, - in Kunststofffolie verpackt, - zur Verwendung im Freien als Abtrennung (Wind- oder Sichtschutz,   Sicherheitszaun, Grundstücksabgrenzung). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz,  keine Kleiderbügel, keine Särge,  aus Bambus (zusammengesetzte  Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)“

DEBTI12217/26-14421910000

Bambus Spieße (beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - naturfarbene, einseitig angespitzte Stäbchen aus Bambus (lt. Antragsteller)   mit einer Länge bis zur Spitze von 125 - 800 mm sowie einem Durchmesser   von 2,5 - 5,0 mm, - zu 50 - 1000 Stück in einem Beutel verpackt, - zur Verwendung als z.B. Fleischspieße. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine  Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus - Bambus Spieße"

DEBTI6443/26-14421910000

Unterkonstruktion aus Bambus - in Form von Vierkantleisten aus in Längsrichtung stabverleimten   (Kante-an-Kante, nebeneinander verleimt) Bambusleisten (lt. Antrag),   an allen vier Langseiten gehobelt, an den Kanten abgerundet und an   den Kurzseiten gefalzt (somit profiliert), geölt, - mit einer Stärke von 30 und 40 mm und einer Breite von 40 und 60 mm,   in Längen von 300 bis 5000 mm, - zur Verwendung als Unterkonstruktion für Terrassendielen. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; sog. Unterkonstruktion"

DEBTI6444/26-14421910000

Terrassendielen Bambus (Abbildung siehe Anlage) - in Form von brettartigen Paneelen aus in Längsrichtung stabverleimten   (Kante-an-Kante, nebeneinander verleimt) Bambusleisten (lt. Antrag),    auf Ober- und Unterseite profiliert (gekehlt, genutet, geriffelt), an den Kanten   abgerundet und Längsseitig genutet (somit profiliert), gehobelt und geölt, - mit einer Stärke von 20, 22 und 25 mm und einer Breite von 137, 140   und 180 mm, in Längen von 300 bis 5000 mm, - zur Verwendung als Terrassenbelag / -diele. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz,  keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; sog. Terrassendielen Bambus"

DEBTI49125/25-34421910000

Zahnstocher aus Holz (Abbildung siehe Anlage) - gerundete, beidseitig angespitzte Stäbchen mit einer Länge von   ca. 6,5 cm aus Bambus (Phyllostachus edulis, lt. Antragsteller), - 100 Stück in einer Kunststofffolienverpackung aufgemacht, - sollen zum Basteln verwendet werden. Die Zahnstocher sind gemeinsam mit einem Nussknacker aus Holz und 2 Handbohrern aus Stahl zu einem Set für den Verkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) scheidet wegen des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Somit sind alle Artikel getrennt einzureihen. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI