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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI17299/26-144219999

Sprungrahmenholme Innen- & Außenholm (beispielhafte Abbildung siehe Anlage) - Holme/Leisten aus mehreren, ca. 1,2 - 1,5 mm starken Furnierlagen (mit 2 oder 4   quer verlaufend angeordneten Lagen, restliche Lagen faserparallel), aus   Birken-, Buchen- oder Eukalyptusholz, mit rechtwinkligen, gefasten oder   abgerundeten Längskanten, - Oberfläche geschliffen, - auf spezifische Längen (Längentoleranz +/- 1 mm; Stärkentoleranz +/-0,5 mm) für   die Verwendung in Sprungrahmen abgelängt, - Abmessung: ca. 25 - 120 mm breit, ca. 15 bis 45 mm stark,  Länge bei Innenholmen   ca. 500 bis 1600 mm, Länge bei Außenholmen ca. 1750 bis 2400 mm, - stirnseitig mit einer Bohrung (Tiefe ca. 5 mm, Durchmesser ca. 3-5 mm) zum Anbringen   einer speziellen, passgenauen Endkappe mit Dorn aus Kunststoff (nicht Gegenstand   dieser vZTA ) versehen, - erkennbar zum Einbau als Innen- und Außenholm für einen Sprungrahmen bestimmt. ''Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten"

DEBTI17390/26-14421991000

Toilettensitz (exemplarische Abbildung siehe Anlage) - Toilettensitz mit Deckel, aus entsprechend geformten Zuschnitten   aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antrag), bedruckt und lackiert   bzw. mit bedruckter Folie beklebt, - mit vier Auflagepuffern an der Sitz-Unterseite und 2 Auflage-   puffern an der Deckel-Unterseite, aus ABS-Kunststoff, - Sitz und Deckel sind durch zwei Metallscharniere, welche über   eine Absenkautomatik verfügen, miteinander verbunden, - noch nicht zusammengesetzt, - gemeinsam mit Beipack (Montagematerial und Aufbauanleitung)   in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter des Ganzen wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Toilettensitz aus Holzfaserplatten bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faser- platten, noch nicht zusammengesetzt (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff und unedlem Metall, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Toilettensitz“

DEBTI27738/26-14421999999

Akustikpaneel Eiche Natur (Abbildung siehe Anlage) - Paneel / Meterware aus ca. 12 mm dicken Leisten aus furniertem   Holz (Eichenholzfurnier auf einer Unterlage aus Faserplatte/MDF,   lt. Antragsteller) aufgebracht auf einer ca. 9 mm starken Unterlage   aus Spinnstoff (Abmessungen ca. 2600 x 605 x 21 mm), - nicht passgenau gefertigt (wird vor Ort passend zugeschnitten), - wird mittels Kleben ​oder Schrauben befestigt (keine Vorrichtungen   zur Befestigung an der Wand, z.B. Bohrungen zum Anbringen an   Metallständern, Einhängekrallen usw., aufweisend, keine Bau-   tischler- und Zimmermannsarbeit), - zur dekorativen, Akustik- bzw. Raumklima verbessernden Wand-   verkleidung. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung, äußeres Erscheinungsbild und Umfang durch das Holz bestimmt. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, keine Kleider-  bügel, keine Särge, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, keine Bügelbretter und  -tische, keine Stammstücke (zusammengesetzte Ware aus furniertem Holz -charakter-  bestimmend- und Spinnstoff), Akustikpaneel"

DEBTI11661/26-144219999

Sandkiste (Abbildungen siehe Anlage) - aus einem rechteckigen Rahmen aus Buchenholzleisten, einem Boden   aus Glas und zwei Griffen aus unedlem Metall (L x B x H: ca. 65 x 50 x 5 cm), - gemeinsam mit einem Schieber aus Buchenholz mit Gummilippe, zwei   Rechen aus Buchenholz, 1 kg Quarzsand und einer Anleitung (Beipack) zur Abgabe an den   Endverwender aufgemacht, - mit den Rechen sollen Formen/Bilder in den Sand gezeichnet werden, mit   dem Schieber kann danach der Sand glatt gezogen werden, um neue Bilder   zu machen, - soll u.a. der Förderung  der Auge-Hand-Koordination und der Feinmotorik   dienen (keine Ware der Position 9503). Der Charakter der Warenzusammenstellung wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch die Sandkiste bestimmt. Bei der aus Holz, Glas und Metall zusammengesetzten Sandkiste bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung das Holz den Charakter. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleider- bügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Glas und Metall, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI14434/26-14421999999

Fächer-Einteilung für Allzweckkiste (Abbildung siehe Anlage), - aus zwei rechteckigen Leisten aus Kiefernholz (lt. Antragsteller), Länge ca.   17 bzw. 27 cm, jeweils mittig mit einer Nut versehen, wodurch die Leisten   rechtwinklig ineinander gesteckt werden können und damit ein Kreuz bilden,   noch nicht zusammengesetzt, - in Folie mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - kann zur Fächereinteilung optional in eine Aufbewahrungskiste (nicht Gegenstand   dieses Gutachtens) eingesetzt werden (kein Teil eines Möbels des Kapitels 94). "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleider-  bügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und  -tisch, kein Stammstück, noch nicht zusammengesetzt"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI