DE8367/14-14802000000
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie verpackt sind:
1. 700 lose, etwa 8,8 x 8,8 cm große, weiße Zuschnitte aus Papier, bestehend aus hauptsächlich
gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g und einem Aschegehalt
von 18 GHT. Die Papiere sind in die unter 2. beschriebene Ware gelegt und sollen als Notizzettel
verwendet werden. Ein Papierzuschnitt ist als Deckblatt gestaltet.
2. ein quadratisches, oben geöffnetes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff (Abmessungen
etwa 9,5 x 9,5 x 9,5 cm), das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme
der unter 1. genannten Notizzettel ausgestattet ist.
Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803" zur Position 4802 des Harmonisierten Systems, da ihr Charakter im Hinblick auf den Wert durch die unter 1. genannte Ware bestimmt wird.