DEF/2988/05-24601201000
Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Tragetasche, einer Strandmatte aus Bast und Badeschuhen,
- alle Waren sind in einer Tragetasche für den Einzelverkauf aufgemacht;
- aufgrund der Bestandteile dienen die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen
Bedarfs oder der Ausübung einer bestímmten Tätigkeit und stellen somit insgesamt
keine Warenzusammenstellung i. S. der AV 3 b) dar; alle Bestandteile der
Zusammenstellung sind getrennt einzureihen,
- Strandmatte aus Bast, sog. "Chinamatte", siehe Foto,
- mit den Abmessungen 90 (B) x 168 (L) cm,
- hergestellt durch Weben bzw. durch Binden von parallel aneinandergefügten Flechtstoffen
mit Kettfäden bzw. Bindematerial aus Spinnstoffgarnen,
- in drei Teilen von je 30 cm gearbeitet, die durch Gewebestreifen miteinander verbunden
sind, dadurch in der Länge zusammenklappbar auf eine Breite von ca. 30 cm,
- mit einer umlaufenden Randeinfassung aus Gewebestreifen,
- auf einer Seite im oberen Teil eines Längsstreifens mit einer Spinnstoffapplikation
(30 x 36 cm) mit zwei Bindestreifen und zwei Tragegriffen aus Spinnstoffgeweben (zum
Zusammenbinden und Transport der aufgerollten Matte),
- wird üblicherweise als Boden- oder Strandmatte verwendet.