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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/2988/05-24601201000

Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Tragetasche, einer Strandmatte aus Bast und Badeschuhen, - alle Waren sind in einer Tragetasche für den Einzelverkauf aufgemacht; - aufgrund der Bestandteile dienen die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestímmten Tätigkeit und stellen somit insgesamt keine Warenzusammenstellung i. S. der AV 3 b) dar; alle Bestandteile der Zusammenstellung sind getrennt einzureihen, - Strandmatte aus Bast, sog. "Chinamatte", siehe Foto, - mit den Abmessungen 90 (B) x 168 (L) cm, - hergestellt durch Weben bzw. durch Binden von parallel aneinandergefügten Flechtstoffen mit Kettfäden bzw. Bindematerial aus Spinnstoffgarnen, - in drei Teilen von je 30 cm gearbeitet, die durch Gewebestreifen miteinander verbunden sind, dadurch in der Länge zusammenklappbar auf eine Breite von ca. 30 cm, - mit einer umlaufenden Randeinfassung aus Gewebestreifen, - auf einer Seite im oberen Teil eines Längsstreifens mit einer Spinnstoffapplikation (30 x 36 cm) mit zwei Bindestreifen und zwei Tragegriffen aus Spinnstoffgeweben (zum Zusammenbinden und Transport der aufgerollten Matte), - wird üblicherweise als Boden- oder Strandmatte verwendet.

DEHH/902/05-14601201000

"Sushimatte" Etwa 24 x 24 cm große Matte aus pflanzlichen Flechtstoffen (parallel aneinandergefügte Bambushalme). Die nebeneinander gelegten Bambushalme sind durch Haltefäden aus Spinnstoffen in Flächenform miteinander verbunden. Das Erzeugnis wird als "Rollmatte" zur Herstellung von "Sushi" verwendet.

DE7014/10-14601291000

Flechtstoffmatte, sog. Teppich, in den Gesamt-Abmessungen von ca. 50 x 75 cm, bestehend aus sechs einzelnen quadratischen Matten (in den Abmessungen von jeweils ca. 25 x 25 x 1 cm) aus pflanzlichen Flechtstoffen (lt. Angabe des Antragstellers aus Maisstroh). Die einzelnen Matten sind aus parallel aneinandergefügten Geflechten aus Maisstroh gefertigt und die Geflechte sind -wie auch die Einzelmatten gemeinsam- mit quer liegenden Haltefäden aus Spinnstoff miteinander verbunden. Die Ware ist somit als "Ware aus Flechtstoffen, in Flächenform parallel aneinander gefügt, mit dem Charakter von Fertigware, Matte aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" in die Codenummer 4601 2910 00 0 einzureihen.

DEHH/1973/06-14601209000

Strandmatte - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 180 x 70 cm, - aus pflanzlichen Flechtstoffen (aus parallel aneinandergefügten Halmen aus -lt. Angaben des Antragstellers- Stroh, die nebeneinander gelegt und durch Haltefäden aus Spinnstoff in Flächenform verbunden sind), - mit einer ca. 0,8 cm breiten Randeinfassung aus Spinnstoffgewebe, - an einer Seite mit einem rechteckigen Gewebeabschnitt (Abm. ca. 37 x 35,5 cm) mit angenähten Bindebändern und zwei Tragegriffen ausgestattet, der beim Zusammenlegen der Matte als eine Art Schutz- bzw. Tragehülle dient. Nach Gesamteindruck verleihen die pflanzlichen Flechtstoffe der Ware ihren Charakter.

DEF/4778/06-14601209000

"Strandset NF-1070-24C", siehe Foto Bei der Ware handelt es sich um ein Set bestehend, aus einer Strandmatte, einem Hut und einem Paar Zehenstegsandalen, die gemeinsam in einer klarsichtigen Kunststofftasche für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Da die Strandmatte, der Hut und die Zehenstegsandalen nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen, sind sie voneinander getrennt einzureihen: Matte - in rechteckiger Form, - mit den Abmessungen (flachliegend) von ca. 176 x 76 cm, - aus pflanzlichen Flechtstoffen (aus parallel aneinandergefügten Halmen aus Stroh, die nebeneinander gelegt und durch Haltefäden aus Spinnstoff in Flächenform verbunden sind), - mit einer ca. 1 cm breiten Randeinfassung aus Spinnstoffgeweben versehen, - am oberen Ende mit einem Zuschnitt (38 x 38 cm) aus bedruckten Spinnstoffgeweben und zwei Spinnstoffschlaufen ausgestattet, - aufgrund des Umfangs bestimmt der Anteil an pflanzlichen Flechtstoffen den Charakter der Ware

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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