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2 Ergebnisse für "4601941000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

460194100010andere6%
460194100080aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen6%
DEBTI44777/23-14601949000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Weidenwand SKAGEN" um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt sind. Die in fünf unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180 cm; Breiten 90-180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 bis 4601 9410 00 0".

DEBTI44778/23-14601949000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Weidenwand KAMPEN" um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt sind. Die in unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 bis 4601 9410 00 0".

DEBTI44785/23-14601949000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der sog. "Weidenwand Toulouse" um ein Sichtschutz-Modul in vier unterschiedlichen Abmessungen (H 150 bzw. 180 cm x B 90 bzw. 120 cm) Das Erzeugnis besteht aus natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt sind und ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 und 4601 9410 00 0".

DEBTI40106/23-14601949000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Weidenelement Lyon" um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus etwa 5-10 mm dicken, natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), von denen jeweils 5-6 Ruten als Einheit parallel aneinandergelegt und anschließend in Flächenform miteinander verwebt sind. Die in drei Abmessungen (H 150 x B 90 cm; H 180 x B 120 cm; H 180 x B 90 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 bis 4601 9410 00 0".

DEBTI40888/21-14601991000

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen sog. "Sichtschutz" aus ca. 9 mm breiten, geprägten Kunststoffstreifen (Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die rechteckig in Flächenform verwebt sind. Der Sichtschutz stellt sich als eine unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellte Ware der Position 4601 dar, in welches danach an den Rändern Ösen aus unedlem Metall eingearbeitet wurden. In diese Ösen sollen beigefügte Kabelbinder eingezogen werden und die mattenähnliche Fertigware damit z. B. an einem Balkongeländer befestigt werden. Derartige Waren werden als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse verwendet. Die Ware wird in den Abmessungen von 0,75 m x 3 m (bzw. 4, 5 oder 6 m) in den Farben grau und schwarz vertrieben. Der charakterverleihende Sichtschutz ist jeweils aufgerollt und eingeschlagen in Kunststofffolie verpackt. Er ist in Warenzusamenstellung mit insgesamt 100 Kabelbindern aus Kunststoff in einem Pappkarton für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), andere als in den Unterpositionen (KN) 4601 2110 bis 4601 9905 genannt, aus Geflechten".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI