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1 Ergebnisse für "4601949000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

460194900080andere6%
DEBTI44777/23-14601949000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Weidenwand SKAGEN" um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt sind. Die in fünf unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180 cm; Breiten 90-180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 bis 4601 9410 00 0".

DEBTI44778/23-14601949000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Weidenwand KAMPEN" um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt sind. Die in unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 bis 4601 9410 00 0".

DEBTI44785/23-14601949000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der sog. "Weidenwand Toulouse" um ein Sichtschutz-Modul in vier unterschiedlichen Abmessungen (H 150 bzw. 180 cm x B 90 bzw. 120 cm) Das Erzeugnis besteht aus natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt sind und ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 und 4601 9410 00 0".

DEBTI40106/23-14601949000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Weidenelement Lyon" um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus etwa 5-10 mm dicken, natürlichen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), von denen jeweils 5-6 Ruten als Einheit parallel aneinandergelegt und anschließend in Flächenform miteinander verwebt sind. Die in drei Abmessungen (H 150 x B 90 cm; H 180 x B 120 cm; H 180 x B 90 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform verwebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, andere als Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Waren der Codenummern 4601 9405 00 0 bis 4601 9410 00 0".

DEBTI25986/26-14601999000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich um Sichtschutzmatten bzw. Balkonverkleidungen als Meterware. Die rechteckigen Flechtwaren bestehen aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die in unterschiedlichen Abmessungen (H 90 bis 180 cm x L 250 oder 300 cm) und Farben ("pearl", "stone", "ocean" und "sand") erhältlichen Waren sind zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI